Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 13_Protokoll_07.12.2017.pdf
- S.64
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Er löst nämlich das Problem nicht. Vielleicht
erinnert er uns an das Thema - ja, das
schon, aber auch das ist nicht nötig.
45.
Allfällige Debatten gemäß § 18
Geschäftsordnung des Gemeinderates (GOGR)
Was mir als Anregung noch eingefallen ist aber vielleicht wurde das ja auch schon bedacht und hat sich als nicht verwirklichbar
herausgestellt -, wenn wir ohnehin die Busgarage beim Management Center Innsbruck
(MCI) bauen, dann ließe sich das vielleicht
dort unterbringen?
45.1
GfGR/108/2017
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Nein, die Garage ist jetzt schon um 50 % zu klein.
GRin Mag.a Schwarzl: Aha. Schade. Dann
noch etwas: Warum kommt der Platz in der
Roßau eigentlich nicht in Frage? Ich arbeite
ja dort in dieser Gegend. Man unterschätzt
die Situation. Die Busanbindung ist eigentlich wirklich gut. Man kann mit den Linien R,
F, T und C dorthin gelangen. Seien wir uns
ehrlich - es gibt ja viele, die Reisende mit
dem Auto zum Flixbus bringen, wenn diese
etwa zum Flughafen München möchten.
Über die Autobahn kann man sehr gut zu
diesem Standort in der Roßau gelangen. Ich
finde also die Idee prinzipiell nicht schlecht.
Außer die Lage des Grundstückes der Firma Rindfleisch ist fernab jeder Bushaltestelle. Das kann ich momentan nicht beurteilen.
Mehrheitsbeschluss (gegen FI, GRÜNE,
GRin Moser und GR Onay, 17 Stimmen):
Der von GR Trapp in der Sitzung des Gemeinderates am 09.11.2017 eingebrachte
Antrag wird dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.
44.6
I-OEF 17/2016
Haltestelle Heiliggeiststraße, Erhaltung und Nutzung durch Reisebusse (GR Vescoli)
Vorliegender Bericht der Geschäftsstelle für
Gemeinderat und Stadtsenat vom
30.10.2017 samt abschließendem Bericht
der Mag.-Abt. III, Verkehrsplanung, Umwelt,
vom 24.10.2017 zum Beschluss des Stadtsenates vom 15.06.2016 laut Antrag von
GR Vescoli vom 17.03.2016 wird zur
Kenntnis genommen.
GR-Sitzung 07.12.2017
Entsorgung von Altpapier und
Leichtverpackungen in den Stadtteilen, unterschiedliche Abholung
(GRin Blaser Hajnal, MAS)
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Die von
GRin Blaser Hajnal, MAS und MitunterzeichnerInnen in der Sitzung des Gemeinderates am 09.11.2017 eingebrachte Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Frage 1.: Wie oft findet die Abholung von
Altpapier und Leichtverpackungen in den
Stadtteilen (bzw. Teilgebieten von Stadtteilen) statt?
Antwort: In Innsbruck erfolgt die Abholung
der beiden Wertstofffraktionen Altpapier und
Leichtverpackung seit der Umstellung auf
das Holsystem wöchentlich oder in einem
Vier-Wochenrhythmus. Der Rhythmus ist
abhängig von der Lage der Liegenschaft
sowie der Größe des Objektes. Eine Eingrenzung des Intervalls auf Stadtteile ist
daher nicht möglich.
Ergänzend sei erwähnt, dass die Sammlung
von Leichtverpackungen außerhalb von
Innsbruck entweder im Bringsystem (Abgabe am Wertstoffhof oder Sammelinsel) oder
im Holsystem mit einem Abholintervall von
vier bis sechs Wochen stattfindet.
Frage 2.: Mit welcher Begründung wird in
einigen Gebieten der Stadt bzw. Stadtteilen
nur einmal monatlich entsorgt?
Antwort: Aufgrund der Kriterien, Lage des
Objektes (z. B. städtische Randbereiche),
Größe des Objektes (Anzahl der BewohnerInnen) und Zufahrtsmöglichkeiten (Zufahrt
nur mit Klein-LKW möglich) wurde das Abholintervall bei den Liegenschaften festgelegt. Die Planung erfolgte auf Basis der verfügbaren Kapazitäten und Ressourcen, die
vor der Umstellung auf das Holsystem zur
Verfügung standen. Eine Sammelkostenerhöhung konnte somit vermieden werden.
Zudem findet die Sammlung der "Gelben
Säcke" nur vierwöchig statt. Dieses Intervall
wird von den "Sammel- und Verwertungssystemen" (SVS) vorgeschlagen und hat
sich mittlerweile als ausreichend erwiesen.