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Jahr: 2017

/ Ausgabe: 13_Protokoll_07.12.2017.pdf

- S.88

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Personalsubventionen

Nicht in der Postenklasse 5 „Leistungen für Personal“ erfasst sind eine
Reihe von Ausgaben, die diversen Institutionen zur teilweisen Deckung
von Personalkosten zugeflossen sind. So trug die Stadtgemeinde von
den im Jahr 2016 in einer Höhe von € 1,725 Mio. angefallenen Personalkosten jener städtischen Bediensteten, welche im Bereich der Innsbrucker Sozialen Dienste GmbH (ISD) beschäftigt sind, insgesamt
€ 1,437 Mio. im Wege der Abgangsdeckung.
Ebenso werden die Personalkosten der Orchestermitglieder, welche der
mit 01.09.2005 gegründeten Tiroler Landestheater und Orchester
GmbH zur Dienstleistung zugewiesen sind, im Rahmen der Realisierung des Deckungsbeitrages für den Betriebsabgang getragen. Das
diesbezügliche Finanzvolumen betrug im Jahr 2016 € 3,1 Mio.
Des Weiteren hat die Stadt jährlich den Zuschussbedarf aus der Konstruktion des Gestellungsbetriebes, der im Jahr 1994 anlässlich der
Gründung der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB AG) und der in
diesem Zusammenhang erfolgten Zuweisung städtischer Mitarbeiter
eingerichtet worden ist, zu übernehmen. Der im Jahr 2016 für den Gestellungsbetrieb aus dem Ordentlichen Haushalt zu deckende Zuschuss
betrug € 4,87 Mio.
Darüber hinaus trägt die Stadtgemeinde Innsbruck im Subventionsweg
auch Personalkosten der seinerzeit dem Fremdenverkehrsverband
Innsbruck, Igls und Umgebung überlassenen Bediensteten des städtischen Verkehrsamtes, was sich im Jahr 2016 mit einem Betrag in Höhe
von € 55,9 Tsd. niederschlug.

Ausgleichstaxe

Nicht unmittelbar den Personalausgaben zuzuordnen, aber in einem
gewissen Konnex zu sehen, ist die Zahlung der Ausgleichstaxe nach
dem Behinderteneinstellungsgesetz, die alljährlich bei Nichterfüllung
der Beschäftigungspflicht begünstigter Behinderter vom Sozialministeriumservice (ehemals Bundessozialamt) mittels Bescheid vorgeschrieben wird. Für das Kalenderjahr 2016 musste, wie schon für 2015, keine
Ausgleichstaxe entrichtet werden, da die Stadtgemeinde Innsbruck im
fraglichen Zeitraum der ihr obliegenden Beschäftigungspflicht zur Gänze nachgekommen ist. Darüber hinaus konnte auf Grund der Beschäftigung von in Ausbildung stehenden begünstigten Behinderten für dieses
Kalenderjahr eine Prämie in der Höhe von rd. € 3,8 Tsd. lukriert werden. Die Besetzungsquote belief sich auf 227,69 %.

Für Pensionen, Ruhegenüsse und Ruhegelder sowie Ehrengaben waren € 33,793 Mio. veranschlagt, tatsächlich aufgewendet werden mussten € 32,652 Mio. (+ 1,73 % gegenüber 2015). Unter Berücksichtigung
der im Jahr 2016 zur teilweisen Finanzierung der Pensionslasten zur
Verfügung stehenden Mittel (Überweisungsrenten, Pensions- und Pensionssicherungsbeiträge) ergab sich bei einer im Vergleich zum Vorjahr
um insgesamt 5 niedrigeren Anzahl der Pensionsparteien ein Nettopensionsaufwand von € 29,968 Mio. (+ 2,03 % gegenüber 2015). Dies ist
auf eine mit 01.01.2008 in Kraft getretene Novellierung des Landesbeamtengesetzes (38. Landesbeamtengesetznovelle, LGBl. Nr. 79/2007,
§ 60 Abs. 2) zurückzuführen, welche entsprechend den Bestimmungen
des IGBG 1970 (§ 51) auch für die Pensionsansprüche der städtischen
Beamten gilt. Demzufolge sind die Ruhebezüge der Pensionisten entsprechend dem Ausmaß der Änderung des Gehaltes eines Beamten
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Pensionsaufwand

Zl. KA-09307/2017

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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