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Jahr: 2017

/ Ausgabe: 13_Protokoll_07.12.2017.pdf

- S.91

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denart 1 (€ 22.473.408,21), mit 37,24 % auf die Schuldenart 2
(€ 14.915.411,99) und mit 6,65 % auf die Schuldenart 4
(€ 2.662.549,17).
Entwicklung des
Schuldenstandes in
Abhängigkeit der
Schuldenart

Nachdem der Großteil der im Jahr 2016 neu beanspruchten und verbuchten Kreditmittel von € 10.000.000,00 der Schuldenart 1 zuzuordnen ist, kam es im Vergleich zum Jahr 2015 zu einer Verschiebung bei
der Zuordnung der jeweiligen Schuldenstände zu den jeweiligen Schuldenarten. Im Vorjahr entfiel noch ein Anteil von 42,04 % auf Finanzschulden der Schuldenart 1, während mit einem Anteil von 49,10 % der
Großteil der Finanzschulden per 31.12.2015 der Schuldenart 2 zuzuordnen war.

Aufteilung der
Finanzschulden nach
Schuldenarten –
Abweichung zu
Gemeindefinanzbericht
2017 des Landes Tirol –
Empfehlung

Bezüglich der Aufteilung der Finanzschulden nach Schuldenarten –
also nach der Bedeckung des Schuldendienstes – wurde von der Kontrollabteilung auf eine Zuordnungsabweichung zwischen dem Ausweis
in der städtischen Jahresrechnung und dem Ausweis in dem vom Amt
der Tiroler Landesregierung jährlich erstellten „Gemeindefinanzbericht
2017 – Die Finanzlage der Gemeinden Tirols im Haushaltsjahr 2016“
hingewiesen.
Während bei den Finanzschulden der Schuldenart 4 eine vollständige
Übereinstimmung vorherrscht (€ 2.662.549,17), ergibt sich bezogen auf
die Schuldenarten 1 und 2 eine Differenz von € 6.211.599,97. Im Detail
wurde von der Kontrollabteilung aufgezeigt, auf welches Darlehen (bzw.
welchen Darlehensanteil) sich diese Abweichung bezieht.
Die Kontrollabteilung empfahl, die von ihr aufgezeigte Divergenz zur
Statistik des Landes Tirol abzuklären, um für die Zukunft einen mit dem
städtischen Schuldennachweis übereinstimmenden Ausweis sicherzustellen. Das Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV sicherte im Anhörungsverfahren zu, die Empfehlung aufzunehmen.

Kapitaltilgung und
Zinsen

Im Vergleich zum Vorjahr zeigte sich, verursacht durch die Inanspruchnahme eines Neukredites im Jahr 2015 sowie der ab 30.06.2015 diesbezüglich begonnenen Rückzahlung, eine Erhöhung bei den Zahlungen
für Tilgungen (2016: € 1.701.245,97; 2015: € 1.291.087,48).
Auffallend ist die im Vergleich zum Vorjahr geringere finanzielle Belastung aus Zinsen (und Nebenkosten) (2016: € 375.591,52; 2015:
€ 416.139,83). Diese Entwicklung ist vor allem auf die von der Tiroler
Landesregierung im Herbst 2015 beschlossene Verbesserung der
Rückzahlungskonditionen für (ältere) Wohnbauförderungsdarlehen,
welche allen voran eine Zinssatzsenkung mit sich brachte, zurückzuführen. Die Änderungen wurden ab Jänner 2016 wirksam.

Pro-Kopf-Verschuldung

Im Beobachtungszeitraum 31.12.2015 bis 31.12.2016 ist der Schuldenstand um € 31.798.754,03 – das entspricht 100,15 % – gestiegen. Analog dazu hat sich auch die Pro-Kopf-Verschuldung von € 255,27 im
Jahr 2015 auf € 500,71 im Jahr 2016 erhöht.
Zur Berechnung der Pro-Kopf-Verschuldung merkte die Kontrollabteilung allgemein an, dass von ihr dafür die jeweilige Einwohnerzahl gemäß § 9 Abs. 9 FAG 2008 i.d.g.F. berücksichtigt worden ist. Für das

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Zl. KA-09307/2017

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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