Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 02-Protokoll-22.02.2018.pdf
- S.49
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von 40 GemeinderätInnen einem neuen Flächenwidmungsplan oder der Änderung des
Bebauungsplanes zustimmen, der mehr
Höhe oder Volumen und ähnliches zulässt,
dann ist das eine Wertsteigerung für EigentümerInnen, für die sie keinen Streich gearbeitet haben. Die Wertsteigerung wurde alleine dadurch geschaffen, dass hier im Gemeinderat eine Mehrheit etwas verordnet
hat.
Da verlangen wir natürlich immer - das ist
nicht nur die Haltung dieser Stadtregierung,
sondern auch jene der vorigen - einen Anteil
für das öffentliche Wohl zurück. Das geschieht in Form von Zurverfügungstellung
von Grünflächen, Schaffung sozialer Infrastruktur oder eben von gefördertem Wohnen.
Das wollen wir jetzt für die zukünftige Vertragsraumordnung - bis jetzt waren es Verhandlungen von Einzelfall zu Einzelfall - in
eine Richtlinie bringen. Das hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und
Projekte einstimmig in Auftrag gegeben. Die
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, arbeitet schon daran.
Ich persönlich glaube daran, dass uns das
mehr bringen wird als die Vorbehaltsflächen
nach dem ÖROKO. Denn was jetzt dort an
Vorbehaltsflächen noch enthalten ist und
nach Prüfung der Stellungnahmen überhaupt jemals in einem Zeitraum von zehn
Jahren vielleicht bebaut wird, das ist fraglich. Es betrifft zum Teil Gärtnereien oder
landwirtschaftliche Flächen, die noch mindestens eine Generation bewirtschaftet werden. Da werden keine Wohnungen gebaut!
Insgesamt könnten wir - hypothetisch gesehen - auf diesen Vorbehaltsflächen zwischen 30 und 50 geförderte Wohnungen anordnen. Die Zahl der geförderten Wohnungen, die wir mit der Vertragsraumordnung
erreichen können, ist mindestens das Zehnfache.
Jetzt haben wir aber eine Bausperrenverordnung, die ein konkretes Projekt betrifft.
Es ist bereits fertig ausgearbeitet und die
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, hat bis vor wenigen
Wochen noch geglaubt, dass sich da die
Bausperre mit Bezug auf das öffentliche Interesse wegargumentieren lässt.
GR-Sitzung 22.02.2018
In letzter Sekunde haben wir gemerkt durch die Einwände der FachjuristInnen -,
dass das nicht geht. Wir können die Bausperre nicht für ein einzelnes Projekt aufheben. Entweder gilt sie für alle oder für kein
Projekt! Wir sind da an das Gleichbehandlungsprinzip gebunden.
Und jetzt sprechen wir von dem Wohnbauprojekt in der Anna-Dengl-Straße mit gut
40 förderungsnahen Wohnungen. Sie sind
mit der Stadt Innsbruck vertraglich abgesichert und mit einem Nahversorger ausgestattet, auf den die Bevölkerung in Kranebitten seit mehr als zehn Jahren dringend wartet.
Es ist nun zu entscheiden, ob wir an den
Vorbehaltsflächen für gefördertes Wohnen
festhalten, im Wissen, dass es im
Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau
und Projekte wahrscheinlich auch in Zukunft
keine Mehrheit dafür geben wird. Wie immer
sich der neue Gemeinderat zusammensetzen wird, es werden nicht alles völlig neue
Leute sein, die mit der Situation in der Stadt
Innsbruck nicht vertraut sind! Eine Mehrheit
für das Festhalten an den Vorbehaltsflächen
für gefördertes Wohnen zeichnet sich also
auch in Zukunft nicht ab.
Wenn es im jetzigen Ausschuss und in einem zukünftigen mit einiger Wahrscheinlichkeit keine Zustimmung für eine Bausperrenverordnung gibt, sollten wir jetzt nicht daran
festhalten. Wir stechen damit ein Projekt ab
oder legen es länger auf Eis, das wirklich
guten Glaubens von allen Seiten erarbeitet
wurde, auch von Seiten der Bauträgerin, die
keine Spekulantin ist, sondern eine ordentliche, gewerbliche Wohnbauträgerin. Damit
würde man nur Kosten verursachen! Da
steht in meinen Augen der Nutzen - auch
nur der theoretische Nutzen - den wir mit
Vorbehaltsflächen irgendwann erzielen
könnten, in keinem Verhältnis zu dem Schaden, den wir damit anrichten.
Diesen Schaden richten wir nicht nur bei der
Bauträgerin an, sondern - das ist das, was
uns Dr. Schöpf erklärt hat - es könnten in einem nächsten Schritt da auch durchaus
Amtshaftungsforderungen auf die Stadt
Innsbruck zukommen. Die Begründung
wäre, dass wir die Bauträgerin zu lange im
guten Glauben gelassen haben, dass sie
demnächst einen Baubescheid bekäme und
in letzter Sekunde sagen wir ab.