Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 02-Protokoll-22.02.2018.pdf
- S.50
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Übrigens, wenn wir nicht alle BauträgerInnen gleich behandeln, dann handeln wir
verfassungswidrig durch Ungleichbehandlung und haben im nächsten Schritt von
BauträgerInnen oder GrundeigentümerInnen in vergleichbarer Lage die Vorwürfe des
Amtsmissbrauchs im Haus.
Also die juristischen Komplikationen und der
mögliche Schaden der auf die Stadt Innsbruck und deren Organe damit zukommen
kann, der ist für mich um vieles größer, als
der Nutzen des Festhaltens an der Bausperre zur Absicherung von hypothetischen
Vorbehaltsflächen. Zumal wir heute nicht
wissen, ob sie in Zukunft überhaupt in einem zweiten Entwurf stehen werden und
wenn es doch so ist, sie uns viel weniger
bringen werden als die Vertragsraumordnung.
Es ist also eine Abwägung von Nutzen und
Risiko, die mich zur Empfehlung führt, diese
Baustellenverordnung aufzuheben. Der
Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau
und Projekte hat das heute auch mit großer
Mehrheit empfohlen.
Ich betone nochmals: Wenn wir das jetzt
aufheben, dann unterstützen wir leistbaren
Wohnraum für InnsbruckerInnen in einem
Projekt, das wir eben nicht auf Eis legen.
Wenn die Bausperrenverordnung aufgehoben wird, dann unterstützen wir ein konkretes Projekt, das Kranebitten den seit langem
gewünschten Nahversorger plus 40 Wohnungen im förderungsnahen Bereich bringt.
Das ist der Inhalt des jetzigen Beschlusses.
Mit den noch enthaltenen, aber nicht mehr
mit einer Bausperre belegten Vorbehaltsflächen wird in den nächsten Wochen und Monaten mit ziemlich großer Wahrscheinlichkeit gar nichts passieren bzw. sich an der
Lage ändern. Für dieses eine Projekt, für
40 Wohnungen, ist es für mich gerechtfertigt, die Bausperrenverordnung aufzuheben.
Ich bitte den Gemeinderat, dieser Empfehlung zu folgen.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer übergibt den
Vorsitz an Bgm.-Stellv. Kaufmann.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Es ist wohl ein
vernünftiger Beschluss. Wir, sowohl die
GR-Sitzung 22.02.2018
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, als auch ich haben die
Schreiben erhalten, wie man mit diesen Flächen umgehen soll.
Es ist für uns eine schwierige Frage und ich
habe durchaus Verständnis, gerade auch
für die Anliegen der Sozialdemokratischen
Partei Österreichs (SPÖ). Ich würde meinen, inhaltlich sind wir nicht so weit auseinander, aber in der Verantwortung auch für
die Baubehörde - es ist keine generalisierende Sache, sondern sie ist mit diesen
ganz konkreten Themen befasst - wird uns
in diesem Fall wohl nichts anderes übrig
bleiben, wenn gleich wir bei jedem Einzelnen dieser Grundstück unglaublich kämpfen
und ringen müssen.
Deshalb erfolgte auch die Absetzung der
vorhergehenden Anträge. Wir schauen wirklich, dass wir auch bei sehr kleinen Einheiten die Maßgabe, die die BauträgerInnen
durchaus in der Stadt Innsbruck sehen, als
oberste Priorität wirklich den sozialen
Wohnbau haben. So klein kann ein Projekt
gar nicht sein!
Ich denke, es ist grundsätzlich ein guter
Weg. Im konkreten Fall kann man vernünftigerweise nur so abstimmen, wie es im
Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau
und Projekte erfolgte. das geschieht nicht
mit großer Freude, keine Frage, aber da
wird uns mehrheitlich nichts anderes übrig
bleiben, leider.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer übernimmt den
Vorsitz von Bgm.-Stellv. Kaufmann.
Mehrheitsbeschluss (gegen SPÖ, 6 Stimmen):
Der Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
22.02.2018 (Seite 86) wird angenommen.
GR Mag. Krackl: Ich möchte mich nun
noch bei der Mag.-Abt. III, Stadtplanung,
Stadtentwicklung und Integration, die in den
letzten Wochen sehr viel Arbeit hatte, herzlich bedanken.
Mein Dank gilt auch den Mitgliedern des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte, die heute noch vor der