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Jahr: 2017

/ Ausgabe: 13_Protokoll_07.12.2017.pdf

- S.110

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Die von der Kontrollabteilung zusätzlich vorgenommene Abstimmung
der auf dem betreffenden Sachkonto zum damaligen Zeitpunkt erfassten 40 Auszahlungen zeigte allerdings, dass bei 9 Rechnungen die
beschriebenen Vorsteuerkorrekturbuchungen aufgrund der lediglich
teilweise gegebenen Vorsteuerabzugsmöglichkeit im Fonds 015000 –
Bürgerservice und Öffentlichkeitsarbeit nicht vorgenommen worden
sind. Eine dahingehende Rücksprache mit der Leiterin des Amtes für
Rechnungswesen der MA IV brachte das Ergebnis, dass ihr dieser
Sachverhalt bekannt gewesen sei und auf Probleme mit der neuen
EDV-Software zurückzuführen war.
Von der Kontrollabteilung wurde moniert, dass von der Stadt in den
aufgezeigten Fällen aufgrund der unterbliebenen Vorsteuerkorrekturbuchungen zum Prüfungszeitpunkt vom Finanzamt überhöhte Vorsteuerbeträge beansprucht worden sind.
Von ihr wurde empfohlen, in Zusammenarbeit mit dem EDV-Anbieter
schnellstmöglich an der Problembehebung zu arbeiten. Zudem empfahl
die Kontrollabteilung, die von ihr aufgezeigten und möglicherweise weitere ähnlich gelagerte Fälle rasch – spätestens im Zuge der Umsatzsteuerjahreserklärung – zu korrigieren.
Das Amt für Rechnungswesen der MA IV informierte in seiner abgegebenen Stellungnahme darüber, dass das Problem in Zusammenarbeit
mit dem EDV-Anbieter zwischenzeitlich gelöst worden wäre. Die Korrekturbuchungen seien in Umsatzsteuervoranmeldungen, welche an
das Finanzamt übermittelt worden sind, berücksichtigt.
Frühe Sprachförderung
in den städtischen
Kindergärten –
Förderungsabwicklung
mit dem Land Tirol für
das Kindergartenjahr
2015/2016

Von der Kontrollabteilung wurde eine Auszahlung des Amtes für Kinder, Jugend und Generationen an die Volkshochschule Tirol im Betrag
von € 26.374,92 behoben. Die der Auszahlung zugrunde liegende
Rechnung vom 20.07.2017 nahm Bezug auf den „Dienstleistungsauftrag für die frühe Sprachförderung in den städtischen Kindergärten“.
Mittels dieser Faktura wurden von der Volkshochschule die für den Monat Juni 2017 angefallenen Kosten für die Sprachförderung in den städtischen Kindergärten abgerechnet.
Zum inhaltlichen Hintergrund erwähnte die Kontrollabteilung allgemein,
dass bereits seit einigen Jahren auf der Grundlage von Vereinbarungen
nach Art. 15a B-VG spezielle Sprachförderung für alle kindergartenpflichtigen Kinder mit festgestelltem Sprachförderbedarf in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen vorgenommen wird.
Die Durchführung der frühen Sprachförderung im Kindergarten ist von
der Stadt Innsbruck zuletzt für die Kindergartenjahre 2015/2016,
2016/2017 und 2017/2018 infolge einer europaweiten Ausschreibung
an den einzigen Bieter – die Volkshochschule Tirol – vergeben worden.
Aus den der Kontrollabteilung zur Verfügung gestellten Prüfungsunterlagen ging unter anderem hervor, dass der bei den jeweiligen Kindergartenträgern in diesem Zusammenhang anfallende (zusätzliche) Personalaufwand vom Bund und vom Land Tirol gefördert wird. Zum Prüfungszeitpunkt bezog sich diese Förderung auf die „Vereinbarung
gemäß Art. 15a B-VG über die frühe sprachliche Förderung in institu-

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Zl. KA-13501/2017

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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