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Jahr: 2017

/ Ausgabe: 13_Protokoll_07.12.2017.pdf

- S.111

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tionellen Kinderbetreuungseinrichtungen für die Kindegartenjahre
2015/16 bis 2017/18“ i.d.F. BGBl. II Nr. 234/2015. Diesen Umstand
nahm die Kontrollabteilung zum Anlass, den Abruf dieser Förderung
beim Land Tirol für das zum Prüfungszeitpunkt letztabgerechnete Kindergartenjahr 2015/2016 zu überprüfen.
Personalkostenförderung für das
Kindergartenjahr
2015/2016

Für das Kindergartenjahr 2015/2016 wurde von der Volkshochschule
als Vertragspartnerin für die Monate zwischen Oktober 2015 und Juni
2016 eine Gesamtsumme von € 204.175,08 für insgesamt 3.321
Sprachfördereinheiten á € 61,48 verrechnet. Beim Land Tirol wurde auf
der Grundlage der in Geltung stehenden Vereinbarung nach
Art. 15a B-VG um die Refundierung einer Personalkostensumme in
Höhe von insgesamt € 93.802,36 angesucht. Dieser Betrag wurde von
der Stadt Innsbruck am 13.12.2016 als Personalkostenförderung vereinnahmt.
Die Höhe dieses Förderbetrages für Personalkosten wurde von der
Kontrollabteilung anhand der Lohnkonten der betroffenen – bei der
Volkshochschule Tirol als Vertragspartnerin der Stadt Innsbruck angestellten – neun Sprachförderpädagoginnen überprüft. Dabei zeigte sich,
dass die jeweiligen Bezüge des Monats August 2016 von fünf jahresdurchgängig angestellten Sprachförderpädagoginnen bei der Beantragung der Personalkostenförderung von der abwickelnden Dienststelle
wohl irrtümlich nicht berücksichtigt worden sind. In Summe belief sich
der nach Meinung der Kontrollabteilung zu gering beantragte Betrag für
Personalkosten auf € 4.699,41.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt für Kinder, Jugend und Generationen der MA V, mit dem Land Tirol in Kontakt zu treten und den
Versuch zu unternehmen, diese bislang für das Kindergartenjahr
2015/2016 versehentlich noch nicht abgerechneten Personalkosten
nachträglich gefördert zu erhalten. Die betroffene Dienststelle informierte im Anhörungsverfahren darüber, dass der Empfehlung bereits entsprochen worden wäre. Bei der Tiroler Landesregierung sei am
22.09.2017 um Nachverrechnung angefragt worden. Die positive
Rückmeldung sei am 25.09.2017 erteilt worden. Die Einnahme werde
in den nächsten Wochen erwartet.
Auch für die bevorstehenden Förderungsanträge beim Land Tirol für
die Kindergartenjahre 2016/2017 und 2017/2018 empfahl die Kontrollabteilung der zuständigen Dienststelle, auf die vollständige Geltendmachung der Personalkosten besonderes Augenmerk zu legen.
Das Amt für Kinder, Jugend und Generationen der MA V sagte in der
abgegebenen Stellungnahme zu, dass die Empfehlung für die aktuelle
Abrechnung (Kindergartenjahr 2016/2017) berücksichtigt worden sei.

Förderungsrichtlinien
des Landes zielen
primär auf Personalkosten ab –
Versuch der
Abrechnung von
angefallenen
Fahrtkosten

Der von der Volkshochschule im Rahmen der Ausschreibung angebotene und letztlich auch zur Anwendung kommende Pauschalkostensatz
pro Sprachfördereinheit von € 61,48 beinhaltet naturgemäß einerseits
die entsprechenden Personalkosten der bei der Volkshochschule beschäftigten Sprachförderpädagoginnen. Andererseits deckt dieser Pauschalkostensatz auch die sich ergebenden Verwaltungskosten (bspw.
unter anderem für Personalrekrutierung, Vertragswesen, Gehaltsverrechnung etc.) ab. Weiters sind in diesem Pauschalkostensatz Kopier-,
Material- und Fahrtkosten eingepreist.

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Zl. KA-13501/2017

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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