Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 13_Protokoll_07.12.2017.pdf
- S.114
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ausführenden Baufirma war damals eine Verlängerung des Haftbriefes
vereinbart worden, um eine Aufklärung im Zuge des Neubaus eines
östlich an das bestehende Brückenbauwerk anschließenden Brückenbauwerks durchzuführen. Die nunmehr im Laufe der Baumaßnahmen
festgestellten Gegebenheiten zeigten, dass kein gewährleistungsrelevanter Mangel vorgelegen hatte. Der Haftbrief wurde folglich freigegeben und eine Schadensbehebung durch die Baufirma vereinbart.
4 Vergabekontrollen
Prüfung auf
Übereinstimmung mit
den Wertgrenzen
gem. BVergG 2006
Im dritten Quartal 2017 haben Mitarbeiter der Kontrollabteilung stichprobenartig 7 Vergabevorgänge mit einem Gesamtvolumen von netto
€ 400.427,84 überprüft.
Die kontrollierten Vergaben fanden im Unterschwellenbereich gemäß
aktueller Fassung des BVergG 2006 entsprechend BGBl. II
Nr. 438/2015 (Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien über die von der Europäischen Kommission festgesetzten Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren ab
1. Jänner 2016) statt.
Die gemäß gültiger Schwellenwerteverordnung 2012 (BGBl. II 95/2012,
Inkrafttretensdatum 01.04.2012, zuletzt geändert durch BGBl. II
Nr. 250/2016) bis zum 31. Dezember 2018 angehobenen Subschwellenwerte wurden in Abhängigkeit zum gewählten Vergabeverfahren in
keinem der geprüften Fälle überschritten.
Im Zuge der Prüfung zu Tage getretene Fragen und Sachverhalte wurden im Gespräch mit den zuständigen Dienststellen besprochen und
aufgeklärt.
Beschluss des Kontrollausschusses vom 30.11.2017:
Beiliegender Bericht des Kontrollausschusses zu o.a. Bericht der
Kontrollabteilung wird dem Gemeinderat am 07.12.2017 zur Kenntnis gebracht.
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Zl. KA-13501/2017
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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