Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: 13-Dezember.pdf
- S.14
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- 1823 -
die "Innverlegung Light" als Ergebnis der vorliegenden Variantenstudie
den Antrag, den nachstehenden Beschluss im Umlaufwege zu fassen mögen:
Es ergeht der Antrag, dass die Gesellschafter der Tiroler FlughafenbetriebsgesmbH (TFG), und zwar
1. die Republik Österreich (Bund), vertreten durch den Bundesminister
für Finanzen,
2. das Land Tirol, vertreten durch den Landeshauptmann
3. die Stadt Innsbruck, vertreten durch die Frau Bürgermeisterin
gemäß § 34 des Gesetzes vom 6.3.1906 über Gesellschaften mit beschränkter Haftung, rRGBl. 1906/58, in der heute geltenden Fassung, im
schriftlichen Weg folgenden Beschluss fassen:
Der Geschäftsführer wird beauftragt, einen Änderungsplan nach der Projektvariante "Innverlegung Light" verbunden mit einer permanenten Pistenverkürzung der Piste 26 um 60 Meter einzureichen."
Für die Stadt Innsbruck habe ich am 13.12.2002 unterschrieben. Der Landeshauptmann hat am gleichen Tag unterschrieben und ist auch die Unterschrift in Wien eingeholt worden. Ich denke, dass hier dem Verhandlungsteam eine sehr verträgliche Lösung gelungen ist.
GR Dr. Patek: Wir hatten schon des Öfteren Diskussionen
über Entscheidungen, die im Zuge der Funktion des Eigentümervertreters
in den diversen Gesellschaften zu treffen sind. Es hat von Alt-Bürgermeister DDr. van Staa in einer Reihe von Gemeinderatssitzungen die folgende
explizite Aussage gegeben, die ich aus einem Gemeinderatsprotokoll zitiere:
"Der Bürgermeister erklärte in seiner gesamten Amtszeit, dass er seine
Funktion nur im Einvernehmen mit dem Stadtsenat wahrnehmen wird."
Es hat bei der Diskussion um die Ausgliederung der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG) und der Innsbrucker Soziale Dienste
GesmbH im Frühsommer dieses Jahres noch einmal eine längere Diskussion gegeben, wo auch durch den Gemeinderat bekräftigt wurde, dass Entscheidungen dieser Art nach Vorschlag der Bürgermeisterfraktion in einem
erweiterten Stadtsenat - mit allen Fraktionen - besprochen werden. Es steht
Ihnen, Frau Bürgermeisterin, nach der derzeit rechtlichen Situation frei, die
GR-Sitzung 19.12.2002