Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: 13-Dezember.pdf

- S.15

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- 1824 -

Funktion der Eigentümervertretung jederzeit auch ohne Befassung der städtischen Gremien durchzuführen. Allerdings wäre das auf Grund der relativ
klaren Aussagen ihres Vorgängers ein Bruch mit der bisher verfolgten Linie der Bürgermeisterfraktion.
Mich würde interessieren, ob Sie sich, Frau Bürgermeisterin,
an die Aussagen Ihres Vorgängers in Zukunft halten und daran orientieren
wollen, oder ob sie diese Änderung in Bezug auf das Verhalten der Eigentümervertreterin der Stadt Innsbruck bewusst vornehmen?
Bgm. Zach: Ich verstehe die Frage nicht ganz. Hier geht es
darum, dass ein bestverhandeltes Ergebnis, das weitgehend auch den Intentionen Ihrer Fraktion, GR Dr. Patek, entspricht, zur Kenntnis gebracht wird.
Zum Einen - das ist nicht direkt Ihre Intention, GR Dr. Patek - den Flughafen als einen wesentlichen wirtschaftlichen Faktor in dieser Stadt und in
diesem Land anzusehen und andererseits so weit wie möglich das verträglichste und das möglichste Verhandlungsergebnis zu erzielen.
Ich lasse, nebenbei bemerkt, keine Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt zu. Ich gebe direkt Antwort auf die Frage von GR Dr. Patek
und hole etwas weiter aus.
Wir sprechen nun erst über die Einreichung. Ich hoffe, dass
wir einen guten Weg weitergehen. Worüber ich jetzt nicht informiert habe,
verstehe ich nicht. Ich glaube, dass ich den Intentionen mit der Information
eigentlich voll und ganz gerecht werde. Ich kann sonst nichts dazu sagen.
Ich darf schon erwähnen, dass unter dem Tagesordnungspunkt "Mitteilungen der Vorsitzenden" eigentlich keine Debatten erlaubt sind.
StR Mag. Schwarzl: Es ist auch von der Geschäftsordnung her
möglich, zu den einzelnen Punkten unter dem Tagesordnungspunkt "Mitteilungen der Vorsitzenden" eine Debatte zu führen.
Bgm. Zach: Ich habe mich erkundigt, dass das nicht so ist, aber Wortmeldungen sind möglich.
StR Mag. Schwarzl: Es gelten unter dem Tagesordnungspunkt
"Mitteilungen der Vorsitzenden" die gleichen Spielregeln, wie bei jedem
anderen Tagesordnungspunkt, nämlich zwei Wortmeldungen pro Mandatar
und Mandatarin. Es geht nicht um unsere Befindlichkeit und es ist dies

GR-Sitzung 19.12.2002