Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: 13-Dezember.pdf

- S.18

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 13-Dezember.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2011
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 1827 -

Der Gesellschaft "Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GesmbH" wird
für das Jahr 2002 die Vergnügungssteuer in der Höhe von maximal
€ 12.132,-- im Subventionsweg erstattet.
Die Bedeckung erfolgt aus der Vp. 1.06100.757100.4, Übernahme von
Zahlungsverpflichtungen.
Es geht hier um die von der Innsbrucker Festwochen der Alten Musik
GesmbH durchgeführten Veranstaltungen, insbesondere um die "Innsbrucker Festwochen der Alten Musik, die "Ambraser Schlosskonzerte" und die
"Internationale Sommerakademie der Alten Musik".
Auf Grund der gesellschaftlichen Änderung, über die wir heute vermutlich noch sprechen werden, ist eine Befreiung von der Vergnügungssteuer nicht mehr möglich und somit wäre eine Steuerleistung in der
Höhe von € 12.132,-- an die Stadt Innsbruck zu leisten. Der Aufsichtsrat
der Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GesmbH hat daher den Beschluss gefasst, hier in Verhandlungen mit der Mag.-Abt. IV, Finanzwirtschaft und Verwaltung, eine Lösung zu erarbeiten, damit keine Schlechterstellung vorhanden ist.
Auf Grund dieses Umstandes hat der Stadtsenat bereits im
letzten Jahr den Vergnügungssteuerbetrag in der Höhe von ATS 240.000,-im Subventionswege erstattet.
GR Dr. Patek: Ich hätte eine Frage zu diesem Tagesordnungspunkt. Wir werden dieser Subvention zustimmen, allerdings gibt es die
Vereinbarung zwischen Stadt Innsbruck und Land Tirol, dass die Subventionen im Verhältnis 2 : 1 aufgeteilt werden. Wird mit dieser Subvention das
Verhältnis von 2 : 1 durchbrochen oder wird das, so wie bisher bei den Regelungen gehandhabt, dass man versucht zu einer Vollkostenkalkulation zu
kommen, damit das zumindestens längerfristig in dieses Verhältnis 2 : 1
eingerechnet werden kann?
Bgm. Zach: Nachdem es sich hier um die Vergnügungssteuer
handelt, die nur die Stadt Innsbruck einnimmt, ist dieser Schlüssel nicht zur
Anwendung gekommen. Ich würde es nach den heutigen Verhandlungen
mit Landesrat Günther Platter auch nicht wagen, so etwas anzusprechen. Es
war ohnehin schwierig genug, alles im bewährten Rahmen zu halten. Das

GR-Sitzung 19.12.2002