Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: 13-Dezember.pdf
- S.30
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- 1839 -
(Bgm. Zach: Doch einen Beschluss müssen wir fassen. Deswegen muss ich
diesen Antrag hier stellen.)
Man sollte daher wirklich gleich klarstellen, dass das bereits ausverhandelt
ist und dass es sich hier bei dieser 50 : 50 Beteiligung um einen Bestandteil
des Vertrages handelt. Wir müssen uns dann keine Sorgen machen und
müssen auch nicht versuchen, noch eine Reduktion der Kosten zu erreichen. Wir ziehen dann unseren Abänderungsantrag zurück und der Fall
ist erledigt. Ich vertraue darauf, dass das so ausgehandelt worden ist.
GR Mag. Kogler: Ich ziehe meinen Abänderungsantrag zurück.
B: (bei Stimmenthaltung FPÖ und
FREI)
Der Antrag des Stadtsenates vom 4.12.2002 (Seite 1829) wird angenommen.
Der von GR Mag. Kogler eingebrachte Abänderungsantrag (Seite 1836)
wird vom Antragsteller zurückgezogen.
10.
IV 4879/2002
Schlachthofareal, Baurechtseinräumung zu Gunsten
des SOS-Kinderdorfes auf der Teilfläche des städtischen Grundstückes
714/3, KG Innsbruck, im Ausmaß
von zirka 3.610 m2, Baurechtsvertrag
------------------------------------------------------------------Bgm. Zach referiert den Antrag des Stadtsenates vom
4.12.2002:
1. Die Stadtgemeinde Innsbruck räumt zu Gunsten des SOS-Kinderdorfes
auf der im vorliegenden Übersichtsplan dargestellten Teilfläche des
städtischen
Grundstückes 714/3, KG Innsbruck, im Ausmaß von zirka
3.610 m2 ein Baurecht nach den Bestimmungen des Baurechtsgesetzes
für die Dauer vom 1.1.2003 bis zum 31.12.2060 ein.
2. Der Bauzins beträgt € 10,56 je m2 und Jahr, wertgesichert nach dem
Verbraucherpreisindex 1996 mit der für November 2002 verlautbarten
Indexzahl als Ausgangsbasis.
GR-Sitzung 19.12.2002