Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: 13-Dezember.pdf
- S.31
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 1840 -
3. Zweck dieser Baurechtsbestellung ist die Errichtung eines Versandhauses durch die Bauberechtigte.
4. Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Erstellung des erforderlichen Teilungsplanes, der Vertragserrichtung und grundbücherlichen
Durchführung einschließlich der damit verbundenen Steuern und Abgaben hat die Bauberechtigte zu übernehmen.
5. Dieses Rechtsgeschäft gilt vorbehaltlich der Zustimmung der bisherigen
Bauberechtigten, nämlich der Wagner"schen Universitätsdruckerei
Buchroithner & Co NachfolgegesmbH & Co KG (WUB) hinsichtlich
Einschränkung ihres Baurechtes durch beglaubigte Unterfertigung einer
entsprechenden Zustimmungserklärung bzw. durch Mitunterfertigung
des Baurechtsvertrages Stadtgemeinde Innsbruck - SOS-Kinderdorf.
Es handelt sich hiebei um einen Baurechtsvertrag mit dem SOS-Kinderdorf. Sie wissen, dass es sich hier um das Gelände der Wagner"schen Universitätsdruckerei Buchroithner & Co NachfolgegesmbH & Co KG (WUB)
handelt, die einen Teil davon vergibt. Das ist sehr sinnvoll, denn das SOSKinderdorf hat immer sehr viele Druckwerke und Aussendungen, die dort
dann abgewickelt werden. Es hier wird ein Baurecht eingeräumt.
GR Ing. Krulis: Man sollte zumindest in einem Satz erwähnen,
dass hier ein großes Versandhaus vom SOS-Kinderdorf weltweit betrieben
wird. Es ist heute, wenn man tagtäglich liest, wie sich große Konzerne in
Richtung Osten, sprich in die Bundeshauptstadt bewegen, keine Selbstverständlichkeit, dass das SOS-Kinderdorf international, weltweit den Sitz in
Innsbruck hat. Das ist uns viel zu wenig bewusst.
Letzten Endes werden die Druckaufträge, die über die Druckereien abgewickelt werden und in der Folge natürlich auch noch das Versandgeschäft betrieben. Es war immer die Frage, ob das alles in Tirol
bleibt. Jetzt haben wir mit diesem Rechtsgeschäft sichergestellt, dass letzten Endes diese weltweite Versandtechnik in Innsbruck bleibt. Das ist ein
wichtiger Schritt zur Beibehaltung des Standortes SOS-Kinderdorf in Innsbruck. Ich wolle das erwähnen, weil ich glaube, dass man sich darüber
freuen soll, dass diese Dinge, die wir alle als selbstverständlich sehen, doch
untermauert werden.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Ganz so selbstverständlich
sehen wir es nicht, deshalb haben wir uns auch darum bemüht, dass dieses
Geschäft zu Stande gekommen ist.
GR-Sitzung 19.12.2002