Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: 13-Dezember.pdf

- S.65

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- 1874 -

lungen vor. Ich möchte Sie noch speziell auf den am Schluss festgehaltenen
Beschluss der Kontrollabteilung hinweisen. Der Kontrollausschuss stellt
nach eingehender Diskussion fest, dass die aufgezeigten Mängel nicht der
künstlerischen Geschäftsführung anzulasten sind, sondern in die Verantwortung der nicht-künstlerischen Geschäftsführung, der Eigentümer und
des Aufsichtsrates fallen und stellt mit Datum vom 10.12.2002 nachstehend
angeführten Antrag an den Gemeinderat:
Die Frau Bürgermeisterin wird ersucht, mit dem Mehrheitseigentümer
Land Tirol eine Vereinbarung über die Umsetzung der Empfehlungen der
Kontrollabteilung/des Landes-Kontrollamtes zu treffen und darüber dem
Gemeinderat zu berichten.
Insbesondere ist die künstlerische Geschäftsführerin ehebaldigst durch ein
zeitnahes Finanzcontrolling zu entlasten und zu unterstützen.
Die Frau Bürgermeisterin wird auch ersucht, den Gemeinderat nochmals
abschließend mit der endgültigen Formulierung des Gesellschaftsvertrages
- so wie er auch vom Mehrheitseigentümer Land Tirol beschlossen wurde zu befassen.
Dies deswegen, weil eine der Feststellungen lautet, dass dem Gemeinderat
fälschlich oder fahrlässig von Seiten der Mag.-Abt. V, Kultur, ein Diskussionsentwurf des Landes Tirol zur Beschlussfassung über den Gesellschaftsvertrag vorgelegt wurde und der endgültige Gesellschaftsvertrag, so
wie er im Firmenbuch verankert ist, nicht den Beschlüssen des Gemeinderates entspricht. Wir müssen die Frau Bürgermeisterin ersuchen, den endgültigen Text in den Gemeinderat zu bringen.
Bgm. Zach: Ich freue mich, dass auf Grund des Berichtes über
die "Prüfung der Neugründung der Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GesmbH" Gelegenheit besteht, dieses Kapitel doch etwas näher zu beleuchten. Der Schluss, den GR Mag. Fritz hier zieht und wo quasi aus den
Unzulänglichkeiten und den Mängeln, die hier niemand bestreitet, sozusagen Gewinn für die neu zu gründende Gesellschaft mit beschränkter Haftung gezogen wurde, ist für mich nicht zutreffend, da die Voraussetzungen
ganz andere sind. Die neu zu gründende Gesellschaft war ein dringender
Wunsch der Subventionsgeber, also ein Wunsch der Stadt Innsbruck und
des Landes Tirol, nicht so sehr der Wunsch jener Vereinsführung, die vor
GR-Sitzung 19.12.2002