Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: 13-Dezember.pdf
- S.80
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All diese Fakten und auch die formalen Fehler muss man im
Gesamten betrachten. Ich nehme zur Kenntnis, das man alle Mängel, die
von der Kontrollabteilung aufgezeigt wurden, berücksichtigen wird. Abschließend möchte ich mit voller Überzeugung feststellen: Hier, in diesem
Gremium, hat niemand von einem Skandal gesprochen, aber im Vorfeld
habe ich es gehört. Hier von einem Skandal zu sprechen, das wäre tatsächlich ein Skandal. (Beifall)
GR Dr. Praxmarer: Nach den Ausführungen unserer Frau Bürgermeisterin erlaube ich mir, auf das Thema dieses Berichtes, auf den Gegenstand des Prüfberichtes hinzuweisen. In zeitlicher Hinsicht ist Prüfgegenstand das erste Gebarungsjahr, in sachlicher Hinsicht war es Prüfungsgegenstand, die wirtschaftliche und administrative Seite der Geschäftsführung zu prüfen. Ferner war zu prüfen, ob alle Befugnisse, aber auch Verpflichtungen, die sich aus dem Gesellschaftsvertrag, aus dem Gesellschaftsrecht und überhaupt aus allen diesbezüglich sich ergebenden Rechtsquellen seitens der Geschäftsführung und seitens des Aufsichtsrates eingehalten wurden.
(GR Dr. Patek: Und von den Eigentümern.)
Für den Zwischenruf bedanke ich mich ausnahmsweise, stelle jedoch fest,
dass Du Dir in der vergangenen Stunde solche Einwürfe gespart hast. Natürlich können wir die Eigentümer einbeziehen.
Es ist auch für Dich der genaue Prüfgegenstand im Bericht
der Kontrollabteilung beschrieben. Vor diesem Hintergrund, liebe Frau
Bürgermeisterin - mir das bitte nicht auf Dauer krumm zu nehmen, sondern
nur für heute - war Deine Wortmeldung im Grunde genommen eine glatte
Themaverfehlung, die ich Dir natürlich aus persönlichen Gründen nachsehe, weil das Herzblut daran hängt. Nur haben Deine Ausführungen mit dem
eigentlichen Prüfgegenstand - abgesehen davon, dass Du die Feststellungen
der Kontrollabteilung mehrmals als Formalfehler bezeichnet hast - eigentlich herzlich wenig zu tun.
Im Zuge meiner Wortmeldung bleibe ich beim Prüfgegenstand
und möchte auch auf den Umstand hinweisen, dass die Prüfung nicht nur
namens der Stadt Innsbruck, sondern auch namens des Landes Tirol durchgeführt wurde. Das soll nicht heißen, dass andere Prüfberichte besser oder
GR-Sitzung 19.12.2002