Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: 13-Dezember.pdf

- S.82

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- 1891 -

schen Leitung, in diesem Spezialfall den Bereich der Finanzverwaltung und
den Bereich der allgemeinenVerwaltung. Damit ist klar, dass es an der Zuständigkeit für jene Mängel, die eben keine Formalmängel, sondern wirkliche Mängel sind, überhaupt nichts zu "deuteln" gibt. Die hier anwesenden
Juristinnen und Juristen wissen es, die Geschäftsführung ist im Recht der
Gesellschaften das zentrale Element und dieses Element kann nicht durch
einen freiwilligen Aufsichtsrat entlastet oder gar ersetzt werden, und genauso wenig durch die Eigentümer.
Diese beiden Einrichtungen dienen ausschließlich zur Kontrolle, und da gebe ich Dir und auch der Frau Bürgermeisterin Recht, hier
hat es wohl auch gefehlt. Das alleine heißt aber nicht, dass die Geschäftsführung in wirtschaftlicher und administrativer Sicht tun kann, was sie will.
Ich hätte schon meine Freude gehabt, wenn hier und heute auch von Dir,
Frau Bürgermeisterin, der vorliegende Bericht sowie die darin enthaltenen
Feststellungen nicht als bloße Formalfehler abgetan würden. Ich habe das
Schmunzeln und die Süffisanz bei Dir auch nicht verkannt, wie Du über die
Notwendigkeit und die Existenz des Amtsblattes der Stadt Wien die Nase
gerümpft hast. Das habe ich ebenfalls festgestellt.
Ich lese das Amtsblatt der Stadt Wien als Anwalt fast täglich,
weil dies einfach notwendig ist. Das Amtsblatt der Stadt Wien ist das Veröffentlichungsorgan in der Republik Österreich und ergänzt das Bundesgesetzblatt. Wenn man das Amtsblatt der Stadt Wien und die Notwendigkeit,
dort Einschaltungen vorzunehmen, lächerlich findet, dann können wir über
das Bundesgesetzblatt und über das Landesgesetzblatt auch gleich lachen.
Ich würde nicht darüber lachen, sondern ich würde diese Sache etwas
ernster nehmen. Natürlich ist die Lektüre des Amtsblattes weitaus weniger
spannend und schöngeistig wie die Aufführungen verschiedener kultureller
Einrichtungen, die sicher abwechslungsreicher sind. Insoferne kann ich beipflichten und auch folgen.
Es war die ganze Zeit über die Rede von der Überleitung des
Vereins "Innsbrucker Festwochen der Alten Musik" in die Gesellschaft mit
beschränkter Haftung, dass dies so schwierig und so notwendig war und
nicht anders erfolgen konnte. Genau das ist der zentrale Punkt. Der Gesellschaftsvertrag, der von den Gesellschaften beschlossen wurde, hat genau

GR-Sitzung 19.12.2002