Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: 13-Dezember.pdf
- S.83
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- 1892 -
diese Fortführung der Geschäfte ausgeschlossen. Zentraler Punkt war nämlich, den Verein, der notleidend war, in irgendeiner Form, natürlich letztlich durch die öffentliche Hand oder durch die Vereinsmitglieder, zu sanieren, aber eben die Geschäfte nicht fortzuführen.
Wissen Sie, was hier herausgekommen ist? Just das Gegenteil
von dem, was eigentlich hätte sein sollen. Es hat eine Fortführung stattgefunden. Wie es zu dieser Fortführung gekommen ist, steht dankenswerterweise - ich weiß, wie viel Akribie so eine Arbeit erfordert - im An-hang
des Berichtes "Über die Prüfung der Neugründung der Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GesmbH", in den Tz 25 und Tz 26, unter dem Punkt
"Federführung des Landes" und ist dort nachzulesen. In Tz 25 heißt es, dass
das Land Tirol die Federführung für die Gesellschaftsgründung und die
Vereinsauflösung übernommen hat, nicht aber die Fort- oder gar die Überführung von Vermögen mit allen Rechten und Pflichten. Genau davon war
keine Rede, sondern von einer Neugründung war die Rede.
Es ist nicht der erste Fall in dieser Republik, dass ein Verein
zu einem bestimmten Thema gegründet wird und es entschließt sich jemand, beispielsweise die Vereinsmitglieder, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu gründen. Man tut gerade so, als müsste man hier das
Rad neu erfinden. Dies ist gar nicht nötig, man muss diese Gründung nur
konsequent im Sinne und im Willen der Gesellschafter durchführen. Genau
das ist im gegenständlichen Fall nicht passiert.
Im gegenständlichen Fall ist Folgendes passiert und ich zitiere
aus dem vorliegenden Bericht Tz 26, aber nicht im Sinne von wörtlichen
Zitaten, sondern nur unter Hinweis auf entsprechende Taten: Am 14.3.2001
glaubt der zu diesem Zeitpunkt nicht mehr existierende Verein, dass alle
Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit den "Innsbrucker Festwochen
der Alten Musik" auf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung übertragen
wurden.
In etwa zur gleichen Zeit, nämlich am 11.12.2000, stellt das
Land Tirol alle Vermittlungsbemühungen ein, ohne dass ein rechtsverbindliches Ergebnis zu Stande gekommen wäre. Drei Monate danach meint der
ehemalige Verein "Innsbrucker Festwochen der Alten Musik", dass alles in
die neu gegründete Gesellschaft übergegangen ist, und das Land Tirol weiß
GR-Sitzung 19.12.2002