Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: 13-Dezember.pdf
- S.84
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- 1893 -
von all dem schon gar nichts mehr. Jetzt ist natürlich noch jemand im Spiel,
und das ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, welche auch eine
Rechtsperson ist.
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung übernimmt nun,
obwohl das Land Tirol kein rechtsverbindliches Ergebnis erkennen kann,
als Gesellschafter den Vereinsbeschluss. Auch die Stadt Innsbruck übernimmt in gleichem Umfang. Es wird geglaubt, dass alle Rechte und Pflichten übergegangen sind und man gibt dem Finanzamt die Fortführung der
Tätigkeit des bisherigen Vereins mit der vollständigen Haftungsübernahme
bekannt.
Das sind keine Formalfehler. Das ist genau so, wie wenn jemand eine Gesellschaft gründet, die alte Gesellschaft liquidiert und jetzt
eine neue beginnt, was der Wille der Gesellschaft ist, der Geschäftsführer
jedoch das Gegenteil macht. Darum geht es und es ist dies eine grobe Missachtung des Gesellschaftsvertrages und auch des Willens der Gesellschaft.
Es handelt sich um keinen bloßen Formalfehler, sondern um einen Fehler,
der ganz massive Folgen hat, nämlich die Folgen der Haftungsübernahme.
Es ist schön, dass man potente Gesellschafter hat, die so etwas vertragen
können.
Wenn die Gesellschafter nun nicht so potent, sondern in der
freien Privatwirtschaft tätig wären und nicht einfach irgendwelche aushaftenden Beträge eines Vereins übernehmen könnten, dann kann man sich
vorstellen, was mit dieser Gesellschaft wiederum geschehen würde. Ich
sehe nicht ein, warum man sich nicht an die entsprechenden Vorgaben halten kann. Ein weiteres Kriterium, das wahrscheinlich auch wieder unter die
so genannten Formalfehler einzureihen ist, ist der Gesellschaftsvertrag.
Dieser wurde hier im Gemeinderat beschlossen und weicht eigenartigerweise von jenem Gesellschaftervertrag ab, der beim Firmenbuch liegt. Das
muss mir einmal jemand erklären.
Der Gemeinderat beschließt hier einen entsprechenden Gesellschaftsvertrag, die Anzeige von Gesellschaftsverträgen und von entsprechenden Maßnahmen beim Firmenbuch liegt selbstverständlich auch bei
der Geschäftsführung vor, wo ein anderer Gesellschaftsvertrag liegt. Wie
das zu Stande kommen kann, ist eigentlich nur dadurch zu sehen, dass man
GR-Sitzung 19.12.2002