Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: 13-Dezember.pdf

- S.87

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- 1896 -

Das hat aber niemand in Zweifel gezogen und deswegen verstehe ich auch das Herangehen nicht, wo so ungefähr durchklingt, die Damen und Herren der städtischen Kontrollabteilung, welche an die Prüfung
einer solchen Sache herangehen, sind mehr oder minder furchtbare Bürokraten und Formalisten. Es klingt fast so, als hätten die betreffenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kontrollabteilung keine Ahnung von Kunst
und Kunstbetrieb und eine Herangehensweise, als hätten sie die Mag.Abt. VI, Tiefbau - Instandhaltung, bezüglich der Einhaltung des Vergabegesetzes für eine Ausschreibung bezüglich der Asphaltierung eines Parkplatzes von 15 m2 zu prüfen.
Jetzt glaube ich aber, dass auch die Damen und Herren der
Kontrollabteilung durchaus wissen, dass zwischen der Auftragsvergabe für
15 m2 Parkplatzasphaltierung und der Betreuung von kreativen Personen,
die im Umgang bekanntlich manchmal etwas schwieriger sind, wie man
hört, himmelweite Unterschiede sind und dass man hier sehr weit gehende
Managementfähigkeiten, die mehr umfassen als das bloße Einhalten von
Formalvorschriften, benötigt. Auch das hat niemand in Zweifel gezogen.
Ab diesem Punkt unterscheide ich mich von GR Dr. Praxmarer, denn was ich an den Feststellungen dieses Berichtes so schlimm finde, sind all jene Feststellungen, welche die Eigentümerverantwortung betreffen. Es heißt, hier wurde mit einer Blauäugigkeit, mit einer Lockerheit
und mit dem Verweis auf die Notlage sowie darauf, dass die Zeit drängt,
herangegangen. Die Stadt Innsbruck und das Land Tirol möge bitteschön
nie wieder eine Gesellschaft gründen, da die von der Frau Bürgermeisterin
angesprochenen Vorteile einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, wie
beispielsweise die Transparenz und die Kontrollierbarkeit, genau in der
Gründungsphase nicht gegeben war. Das, lieber Kollege GR Dr. Praxmarer, ist nicht Schuld der Geschäftsführung, sondern das ist die Konsequenz
des Umstandes, dass die Eigentümer in diesem Gründungsprozess von Eigentümervertretern vertreten wurden, die in Wahrheit nicht wussten, was
sie taten und in welche Richtung sie gehen wollen.
Du hast es inhaltlich angesprochen. Man kann nicht sagen,
man soll zuerst einen Verein liquidieren, die Schulden beseitigen und dann
neu gründen, während man in Wirklichkeit ein paar Monate später die Um-

GR-Sitzung 19.12.2002