Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: 13-Dezember.pdf
- S.89
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 1898 -
meinderat etwas beschlossen hat. Dazu kam, dass sich die Eigentümer keine gemeinsamen klaren Ziele vorgaben, welche in den Vereinbarungen
schriftlich festgehalten wurden und man sich für die nächsten Jahre daran
hielt. Das sind die Probleme.
Mit dieser wirklich schludrigen und schlampigen Herangehensweise hat man einer Geschäftsführung, die sich bemühen musste, diese
Festwochen zu erhalten, verbessern und auszubauen, Mühlsteine um den
Hals gehängt. Das wäre nicht notwendig gewesen, wenn die Eigentümer
verdammt noch einmal gewusst hätten, was sie tun. Wenn es einen Aufsichtsrat gegeben hätte, der nicht nur berät, was zu beaufsichtigen ist, sondern das tut, was im GesmbH-Gesetz steht. Wenn wir einen Aufsichtsrat
hätten, dessen Bilanzausschuss in der Abrechnung bemerkt hätte, dass es
manche der Kunden gemäß der ursprünglichen Beschlüsse gar nicht geben
dürfte. Wenn das alles so wäre und wir ordentliche und vernünftige Eigentümer und Aufsichtsräte hätten, dann bräuchten wir uns über Formalfehler der Geschäftsführung nicht zu unterhalten.
Deswegen sage ich es noch einmal: Eine Kultur-GesmbH ist
um Gottes Willen erst dann zu gründen, wenn wir in der Lage sind, mit der
Eigentümerverantwortung ordentlich umzugehen. Wenn wir eine Beteiligungsverwaltung haben, die diesen Namen verdient und nicht nur Gesellschaftsgründer, die bestenfalls als ambitionierte Laien bzw. als künstlerisch
interessierte Beamte zu bezeichnen sind. Hier meine ich in erster Linie die
Vertreter der Stadt Innsbruck.
(Bgm. Zach: Federführend war das Land Tirol, und zwar der Kontrollamtsdirektor des Landes Tirol, Dr. Mayramhof. Wenn der ein Laie ist, dann
sitzen Deiner Meinung nach ausschließlich Laien im Land Tirol.)
Offenbar will man das nicht hören und deswegen sage ich es zum letzten
Mal. Für mich stellt sich diese Frage einer ordentlichen städtischen Beteiligungsverwaltung auch in Zukunft. Ich möchte keine Kultur-GesmbH, die
nur dem Zweck dient, die Verantwortung in eine formale privatisierte Einheit abzuschieben. Zuerst müssen die Eigentümer wissen, was sie tun.
Zweitens müssen die Eigentümer Strategien vorgeben und drittens Steuerungsmechanismen schaffen, mit denen sie ihre strategischen Ziele auch
umsetzen können. Dann haben wir ein Beteiligungsmanagement, das die-
GR-Sitzung 19.12.2002