Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: 13-Dezember.pdf
- S.93
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- 1902 -
Wie bereits gehört, setzte die Kontrollabteilung eine ordnungsgemäße Betriebsaufgabe und Liquidierung des Vereins voraus, und dementgegen gingen die Vereinskonten als Teile der Finanzgebarung des Vereins "Innsbrucker Festwochen der Alten Musik" erfolgswirksam in die Bilanz der neugegündeten Gesellschaft mit beschränkter Haftung ein, was die
Erstellung einer Eröffnungsbilanz verhinderte. Weiters fand erst mit sechsmonatiger Verspätung die Eintragung im Firmenbuch statt, und die Gesellschaft "Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GesmbH" über-nahm de
facto die Rolle des Vertragspartners.
Weiters gab es keine geordnete Liquidation des Vereins "Innsbrucker Festwochen der Alten Musik". Sie erlauben, dass ich aus dem Gemeinderatsprotokoll vom 24.2.2000, Seite 138, Alt-GR Dr. Stix, der damals
nicht mehr der Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ), sondern dem Liberalen Forum (LIF) angehörte, zitiere:
"Ich gründe eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die in Hinkunft
das macht, was bisher ein Verein gemacht hat. Wir wissen, dass dieser
Verein wirtschaftlich nicht besonders erfolgreich war, wir wissen auch,
dass dieser Verein mit enormen finanziellen Problemen zu kämpfen hatte.
Die Entschuldung wurde erst später vorgenommen, was von niemandem in
diesem Gremium kritisiert wurde.
Ganz wesentlich ist, dass dieser Verein nicht gesagt hat, ich löse mich
jetzt auf, ich habe kein Geld mehr, ich höre auf, sondern wir haben laufende Verträge.
Wir haben einen künstlerischen Leiter der "Innsbrucker Festwochen der
Alten Musik" mit einem Fünfjahresvertrag. Wir haben Schulden bei diesem Verein aus den Veranstaltungen. Wir haben Urheberrechte zu bedenken. Ich frage mich, ob die Gesellschaft in das eintreten soll, oder nicht
eintreten soll, macht sie eine Schuldenübernahme? Was findet da eigentlich statt? Ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendeiner von Ihnen aus
den vorliegenden Gemeinderatsakten das wirklich herauslesen konnte.
Übernehmen wir die Schulden dieses Vereins? Gibt es eine Rechtsnachfolge zu diesem Verein? Wenn es keine Rechtsnachfolge gibt, macht dann
der Verein und die Gesellschaft nebeneinander das Gleiche, oder verpflichtet sich die Gesellschaft neben diesem Verein? Wie ist es mit den
laufenden Verträgen?
GR-Sitzung 19.12.2002