Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: 13-Dezember.pdf
- S.98
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in jedem anderen Prüfungsfall auch, eine gesamthafte Einschau halten und
diese darstellen. Nicht mehr und nicht weniger.
Hier hat es sich herausgestellt, dass es Defizite gibt, und zwar
im kaufmännischen Bereich. Der Bericht der Kontrollabteilung unterscheidet sich nicht von all jenen Berichten, die uns all die Jahre, ich selbst bin
seit zwei Jahren im Kontrollausschuss, vorgelegt wurden. Auch die Abhandlung passiert genau so wie bei jedem anderen Bericht. Bezüglich der
aufgezeigten Mängel hat die bzw. der Angesprochene Gelegenheit, diese zu
widerlegen, was auch schriftlich festgehalten ist. Das alles ist Ihnen bekannt. Das Problem liegt darin, dass Mag. Wilson die Feststellungen der
Kontrollabteilung als Kleinigkeiten betrachtet, was die Kontrollabteilung
gemäß der rechtlichen, gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben natürlich
anders sehen muss.
Man darf natürlich auch nicht unerwähnt lassen, dass es bezüglich der Besetzung des Postens der Geschäftsführung eine Ausschreibung gegeben hat. Der Ausschreibungstext weist ganz besonders auf das
weite Aufgabenspektrum dieser Einzelgeschäftsführung hin. Auch das dem
Bericht beigelegte Organigramm zeigt noch einmal ganz deutlich, wo der
Aufgabenbereich der Geschäftsführung liegt. Wie man dann jetzt und künftig letztendlich die Aufgaben dieses Gesellschaftsvertrages erfüllen will,
wie diese Aufgaben bewältigt werden können und welche Unterstützung in
Anspruch genommen werden soll, das wird in unserem Antrag angeregt.
All das liegt künftig für mich nicht bei der Geschäftsführerin
allein, sondern das liegt auch bei den Eigentümern, also bei der Stadt Innsbruck und dem Land Tirol. Letzten Endes soll ein positives Ergebnis herauskommen, darüber gibt es gar keinen Zweifel, und die Hilfestellung dazu ist der Beschlussantrag des Kontrollausschusses. (Beifall)
GR Dr. Patek: Meiner Meinung nach betreffen die aufgezeigten Fehler, und hier gebe ich GR Dr. Praxmarer Recht, zum Teil die unmittelbare Tätigkeit der Geschäftsführung. Ein großer Teil der Fehler stammt
aus jener Zeit, bevor die Geschäftsführung installiert wurde und dort ist es
die Verantwortung der Eigentümer. Die Aufgabe des Aufsichtsrates einer
Gesellschaft ist es, rechtzeitig auf etwaige Fehler in der Geschäftsführung
GR-Sitzung 19.12.2002