Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: 13-Dezember.pdf

- S.99

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- 1908 -

aufmerksam zu machen und darauf zu achten, dass diese Fehler nicht noch
einmal passieren.
Ein Aufsichtsrat, der seine Entscheidungen sofort an die Geschäftsführung abgibt und sich in die Entscheidungslosigkeit verabschiedet,
ist das denkbar schlechteste Modell einer Beteiligungsverwaltung. In diesem Fall brauche ich keine Aufsichtsräte mehr. Die Positionen der Aufsichtsräte sind immerhin noch vom Eigentümer zu besetzen.
(Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Die Kompetenzen des Aufsichtsrates
stehen im GesmbH-Gesetz.)
(GR Mag. Fritz: Und auf die hat er pauschal verzichtet.)
Ja, auf die hat er pauschal verzichtet. Auf jeden Fall aber denke ich mir,
dass der Eigentümer ein Interesse daran haben muss, dass dann jenes Finanzcontrolling, das ein Aufsichtsrat immer darstellt, zumindestens so aktiv wird, dass er dort Rückmeldungen geben kann. Dies speziell, wenn der
Eigentümer bei der Geschäftsführung einen vorrangigen Wert auf die
künstlerische Leitung legt, was auch aus dem Bericht der Kontrollabteilung
hervorgeht.
Wenn ein Eigentümer nach vier Monaten von der Kontrollabteilung darauf aufmerksam gemacht werden muss, dass der Aufsichtsrat gar
nicht mehr rechtmäßig im Amt ist, dann hat er sich offensichtlich mit der
Aufsichtsratsbesetzung keine große Mühe gemacht. Das sage ich des-wegen, weil in diesem Prozess, in dem wir stehen, wo alles und jeder ausgegliedert wird, das Bewusstsein dafür, die entsprechenden rechtlichen Strukturen zu schaffen, auch auf politischer Ebene vorhanden sein muss.
Es geht darum, dass man sich in diesen Gesellschaftsformen
auf bestimmte Spielregeln des Marktes einlässt und das Bewusstsein da ist,
dass auch in diesem Hause trotzdem noch politische Entscheidungen getroffen werden müssen. Dieses Bewusstsein muss geschärft werden. Die
Kritik bezieht sich in diesem Fall nicht auf die jetzige Frau Bürgermeisterin, sondern auf Alt-Bgm. DDr. van Staa. Dieser hat solche Dinge zwar
immer vollmundig versprochen, siehe zum Beispiel den Vertrag betreffend
das "Rathaus-Neu", aber auch andere Beispiele.
Alt-Bgm. DDr. van Staa ging immer mit vorbereiteten Konzepten in die Sitzung des Gemeinderates. Dort holte er sich einen General-

GR-Sitzung 19.12.2002