Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: 13-Dezember.pdf
- S.118
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 1927 -
Während der gesetzlichen Frist sind keine Stellungnahmen
eingegangen. Der Bau- und Projekt-Ausschuss hat in seiner Sitzung am
4.7.2002 folgenden Beschluss gefasst:
Der Bau- und Projekt-Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat
einstimmig,
den Ergänzenden Bebauungsplanentwurf Nr. WI - B5/1, Wilten, Bereich
Heiliggeiststraße Nr. 7 und 9 sowie östlich des Casinos (als Änderung der
Bebauungspläne Nr. WI - B2, Zeichn. Nr. 3610 und Nr. WI - B5, Zeichn.
Nr. 3624) (gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2001) zu beschließen.
Die Vorlage an den Gemeinderat erfolgt erst nach Vorliegen des erforderlichen Vertrages.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Bebauungsnormen außer Kraft.
In der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, sind bis zum heutigen Tag, dem
18.12.2002 noch keine Unterlagen über das Ergebnis der Verhandlungen
für den erforderlichen Vertrag eingelangt.
Das muss ich ergänzend dazu sagen, da es auch seinerzeit Bestandteil des Beschlusses war.
Bgm. Zach: Finanzdirektor Dr. Hörnler hat die diesbezüglichen Verhandlungen geführt und ich darf ihn bitten, den Gemeinderat über
den letzten Stand zu informieren. Mein Wissensstand war, dass der Bebauungsplan ja schon lange fertig war, man hier aber der Meinung gewesen ist,
diesen erst dann vorzulegen, wenn die finanziellen, vertraglichen Verhandlungen zu einem guten Ende geführt hätten.
Vermutlich ist die Verzögerung durch das Land Tirol oder
durch die Tochtergesellschaft der Hypo Tirol Bank AG entstanden und es
wurde nicht weiter entschieden bzw. weiter verhandelt. Grundlage dieser
Verhandlung war der Wille der Stadt Innsbruck. Ich glaube, dass der Bürger in die Heiliggeiststraße hinauf einen Rad- und Fußweg haben möchte.
Finanzdirektor Dr. Hörnler wird erklären, welche Maßnahmen durch die
immer wieder vorgenommenen Änderungen die Folge gewesen wären.
GR-Sitzung 19.12.2002