Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: 13-Dezember.pdf

- S.119

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- 1928 -

Letztendlich ist man von dem Kauf dieses kleinen Grundstückes wieder abgerückt und hat nur eine Dienstbarkeit eingeräumt, wodurch
sich die Summe immer wieder verändert hat. Tatsache ist, dass das Land
Tirol eine Bauverzögerung erfahren würde, wenn der Bebauungsplan, der
bereits in unseren Ämtern fertig gestellt ist, nicht vorgelegt und beschlossen wird. Ich habe Landesamtsdirektor Dr. Arnold gesagt, dass die Vorlage
oder der Beschluss des Bebauungsplanes keineswegs heißt, dass die vorgeschlagene Summe, die bereits ausverhandelt, jedoch wieder umgestoßen
wurde, akzeptiert wird. Es wird weiter verhandelt und Finanzdirektor
Dr. Hörnler wird den derzeitigen Stand der Verhandlungen jetzt noch eingehend erklären.
Finanzdirektor Dr. Hörnler: Ich darf kurz zu diesem Thema
berichten. Es ist so, dass ab Mitte November 2002 die Verhandlungen mit
der L2 Errichtungs- und VermietungsgesmbH zum Bau des Landhauses 2
geführt wurden. Das bisherige Ergebnis, das von Seiten der Stadt Innsbruck
auf Beamtenebene noch nicht als ausreichend angesehen wird, sieht Folgendes vor:
Für die Durchführung des Projektes ist zum einen die Verfügbarkeit über ein 128 m2 großes Grundstück notwendig, das im Bereich der
Salurner Straße liegt und für die Einfahrt zur Tiefgarage, sowohl für das
Tourist Center als auch für die neue Tiefgarage des Landhauses 2, notwendig ist. Dieses Grundstück gehört der Stadt Innsbruck und ist derzeit in einem Baurecht an die Tourist Center HotelbaugesmbH & Co KG, vergeben,
wofür diese der Stadt Innsbruck einen entsprechenden Baurechtszins zahlt.
Wenn wir nun unentgeltlich dieses Grundstück der L2 Errichtungs- und VermietungsgesmbH mit den bewerteten Grundstückskosten,
die in diesem Bereich den bisherigen Transaktionen zu Grunde gelegt wurden, übertragen würden, wäre das ein Betrag in der Höhe von zirka
€ 153.000,--. Zum Zweiten kommt der Entgang auf die Baurechtsdauer für
zirka 50 Jahre des Baurechtszinses für die 128 m2 hinzu. Dies ergibt einen
Betrag in der Höhe € 194.000,-- in Summe € 348.000,--.
Zusätzlich haben wir uns verpflichtet, Mehrkosten für den
Rad- und Fußweg zu tragen, der durch die Errichtung des Gebäudes in einer sehr städtebaulich ausgezeichneten Linienführung überhaupt erst reali-

GR-Sitzung 19.12.2002