Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: 13-Dezember.pdf
- S.120
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siert werden kann. Die Umplanungs- und Errichtungskosten für den Radund Fußweg sowie auch für die Zufahrt zur Garage des Landhauses 2, die
aus verkehrspolitischen bzw. aus Verkehrsüberlegungen über die Salurner
Straße und nicht über die Heiliggeiststraße geplant ist, da dort der öffentliche Verkehr bevorzugt geführt werden soll, würden € 698.000,-- betragen.
Das heißt, dass wir gegenüber dem Betrag von € 698.000,-einen Betrag in der Höhe von € 400.000,-- verlieren würden. Diese Relation wird von Seiten der L2 Errichtungs- und VermietungsgesmbH akzeptiert, jedoch von Seiten der Beamtenebene nicht, da die Errichtungskosten
in der Höhe von € 698.000,-- nicht zu 100 % und auch nicht zu 50 % der
Stadt Innsbruck anzulasten sind. Die Sanierung der Zufahrt hätte auf jeden
Fall stattfinden müssen, wodurch sich auch die Zufahrt zum Hilton Hotel
verbessert hätte. Es handelt sich hier also um einen relativ kleinen Betrag.
Dadurch, dass wir das Grundstück nicht verkaufen, sondern
nur eine Dienstbarkeit zur Errichtung der Tiefgarage und zur Zufahrt einräumen, sind unsere Vorstellungen dahingehend, dass zumindest das Eigentum an diesem Grundstück und auch die Verfügbarkeit nach Ablauf der
Baurechtsdauer bei der Stadt Innsbruck bleibt. Mit der L2 Errichtungs- und
VermietungsgesmbH sollte über eine Reduzierung des Baurechtszinses,
jedoch nicht über einen vollständigen Verzicht auf den Baurechtszins, verhandelt werden.
Das heißt, dass es mit großer Sicherheit zu einer Einigung
kommt, die etwas besser sein wird, als das, was bisher von der L2 Errichtungs- und VermietungsgesmbH angeboten wurde. Insgesamt gesehen,
wird sich jedoch die Verhandlungsposition der Stadt Innsbruck durch den
Beschluss des Bebauungsplanes nicht erheblich verschlechtern.
Bgm. Zach: Finanzdirektor Dr. Hörnler bleiben Sie bitte in der
Nähe, denn es könnte sein, dass noch erklärende Bemerkungen notwendig
sind.
GR Mag. Fritz: Die Berichterstattung ist insofern unvollständig, da es nicht nur eine Angelegenheit der Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung ist, sondern auch der Mag.-Abt. III,
Planung und Baurecht, Stadtplanung. Ich würde mir wünschen, dass Dipl.-
GR-Sitzung 19.12.2002