Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: 13-Dezember.pdf

- S.121

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- 1930 -

Arch. Schmeissner-Schmid heute in der Sitzung des Gemeinderates anwesend wäre, um zu diesem Punkt Stellung zu nehmen.
Vertragliche Regelungen in Zusammenhang mit Bebauungsplänen oder parallel zu Bebauungsplänen behandeln nicht nur finanzielle
Details von Grundablösen, sondern - wie alle wissen - auch bestimmte
Festlegungen der Gestaltung, wobei man nicht alles und jedes in einem Bebauungsplan abschließend regeln kann. Das geht schlicht und ergreifend
nicht und deshalb wird oft der Weg privatrechtlicher Verträge zur Festlegung bestimmter Details, wie zum Beispiel die vertragliche Absicherung
der Umsetzung eines Wettbewerbsprojektes, in solchen Verträgen geregelt.
Genau darum handelt es sich in diesem Fall auch.
Der Bau- und Projekt-Ausschuss hat am 18.2.2002 und am
4.7.2002 über den Entwurf sowie über die Beschlussfassung diskutiert. Der
Entwurf geht auf einen Wettbewerb zurück, dessen Ergebnis im Detail im
Bebauungsplan hätte verankert werden sollen. Die Beschlüsse im Bau- und
Projekt-Ausschuss waren, sowohl beim Entwurf, als auch bei der Antragstellung, immer einstimmig. Dieses Projekt war unumstritten, aber es geht
laut Protokoll des Bau- und Projekt-Ausschusses vom 4.7.2002 und den
entsprechenden Unterlagen der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, um Folgendes:
Der erforderliche Vertrag zur Änderung bzw. Absicherung der
verschiedenen Wegeservitute liegt noch nicht vor. Öffentliche Wege sind
ein ganz wesentlicher Teil der Gestaltungsqualität dieses öffentlichen Raumes, der mit der neuen Passage vor dem Landhaus 2, zwischen der Salurner Straße und der Adamgasse bzw. Heiliggeiststraße geschaffen wird. Es
geht also um die Absicherung der Wegeservitute, der Gestaltung des östlichen Raumes und des Umbaus der betroffenen Tiefgaragenzufahrt zwischen Stadtgemeinde Innsbruck und dem Grundeigentümer.
Es geht nicht nur um ein paar "zerquetschte" Euros, wo wir
uns vielleicht mit irgendjemandem über den Grundpreis und die Ablöse
streiten, sondern es geht um die Festlegung gestalterischer Details im Zusammenhang mit dem Wettbewerbssiegerprojekt und dem Bebauungsplan.
Deshalb hätte ich nicht nur den Finanzdirektor, sondern auch gerne ein Referat der Stadtplanerin gehört, da es sich um unterschiedliche Themenstellungen handelt. Der Finanzdirektor achtet verantwortlicher- und verdienst-

GR-Sitzung 19.12.2002