Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: 13-Dezember.pdf

- S.122

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- 1931 -

vollerweise auf das Geld der Stadt Innsbruck, aber auf die Gestaltung und
auf den öffentlichen Raum wird er weniger Wert legen als die Stadtplanerin, Dipl.-Arch. Schmeissner-Schmid.
Ich glaube, dass ich dem Antrag schweren Herzens zustimmen
werde, außer es sagt noch jemand in der Debatte etwas, was mich völlig auf
die Palme treibt. Im Bau- und Projekt-Ausschuss wurde dieses Projekt und
auch der Bebauungsplan immer einstimmig beschlossen, aber es ist eine
eklatante Ungleichbehandlung. Wir behandeln das Land Tirol anders als
viele private Bauwerber.
Ein privater Bauwerber hat keine Chance, dass der Bebauungsplan im Gemeinderat beschlossen wird, bevor er nicht die ergänzenden
zivilrechtlichen Vereinbarungen unterschrieben hat. Es warten die Leute oft
viel länger, wobei ich nur Retter-Jähnig mit ihrem Arch. Dipl.-Ing. Schönthaler in der Höttinger Au neben dem Projekt von Arch. Dipl.-Ing. Lorenz
erwähnen möchte.
(Bgm. Zach: Es geht um den Weg. Da habe ich mich schon darum gekümmert.)
Diese werden seit über einem Jahr mit einem im Prinzip fertigen Bebauungsplan wegen der vertraglichen Regelung über bestimmte und auch gestalterische Details hingehalten.
Ich finde, dass es so nicht gehen kann. Private Bauwerber
"zwiefelt" man bis ins Letzte, denn wenn sie den entsprechenden zivilrechtlichen Vertrag nicht unterschreiben, dann ist dieser Bebauungsplan ohne
jede Bedeutung. Wenn jedoch das Land Tirol kommt, so fällt der Gemeinderat auf die Knie und sagt, dass zwar die Verträge noch nicht unterschrieben sind, der Bebauungsplan aber jetzt einmal beschlossen wird. Das halte
ich für eine eklatante Ungleichbehandlung zwischen verschiedenen Bauherren. So kann es meiner Meinung nach nicht sein, denn das ist nicht in
Ordnung.
StR Dr. Gschnitzer: Als Erstes darf ich die Stadtplanerin,
Dipl.-Arch. Schmeissner-Schmid, entschuldigen, da es nicht absehbar war,
dass die Sitzung des Gemeinderates so lange dauert. Ich bitte daher um
Verständnis. Ich darf in ihrem Namen Folgendes mitteilen: Natürlich war
es nicht üblich, dass wir solche Bebauungspläne vorlegen, bevor die ent-

GR-Sitzung 19.12.2002