Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: 13-Dezember.pdf
- S.123
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sprechenden Verträge unterzeichnet worden sind. Ich glaube, dass man die
Dinge schon ein bisschen differenziert sehen muss. Wir haben selten Projekte in dieser Größe, bei denen die Interessen der Stadt Innsbruck massiv
überwiegen.
Zwischen den Vertragspartnern besteht kein Zweifel mehr,
denn es geht nur mehr um die Aufteilung der Kostentragung dieser Maßnahmen sowie über die rechtliche Konstruktion und den Kauf dieser paar
Quadratmeter. Seinerzeit hat man daran gedacht, diese paar Quadratmeter
zu kaufen, jetzt verhandelt man über die Einräumung einer Dienstbarkeit,
was aber erst später hinzugekommen ist. Das sind jedoch Nebensachen.
Die Stadt Innsbruck hat durchgesetzt, dass der Öffentliche
Personennah- und Regionalverkehr (ÖPNV) in der Heiliggeiststraße nicht
behindert wird. Daher erfolgt die Einfahrt in die Tiefgarage für das "Landhaus-Neu" über die Salurner Straße. Diese Maßnahme liegt im Interesse der
Stadt Innsbruck. Weiters betrifft es die Durchfahrt beim Edith-Stein-Weg,
wo bereits mit der Passage begonnen wurde. Durch die Liegenschaft L2
soll in die Salurner Straße ein Fuß- und Radweg errichtet werden. Diese
Maßnahme liegt auch überwiegend im Interesse der Stadt Innsbruck.
Das Land Tirol benötigt von der Stadtgemeinde Innsbruck
noch Dienstbarkeitsverträge, sodass wir auch hier eine gewisse Handhabe
haben. Man muss aber auch sagen, dass natürlich nicht jeder Vertragspartner gleich zu sehen ist. Es wird daher bald eine Einreichung erfolgen, weil
jeder Tag das Land Tirol unglaublich viel Geld kostet, da die Ämter in den
angemieteten Objekten verbleiben müssen und daher die Räume dringend
benötigt werden.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass man sich nicht an ein gemeinsam zwischen Land Tirol und Stadt Innsbruck festgelegtes Wettbewerbsprojekt hält, welches bis ins Detail geplant ist und gemeinsam als das
Beste ausgesucht wurde. Das Land Tirol ist auch sehr stolz, dieses Projekt
zu verwirklichen. Man ist sehr bemüht, hier wirklich alles so zu realisieren,
wie es die Mag.-Abt. III, Stadtplanung, vorgesehen hat.
Von Seiten der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, bestehen eigentlich keine Bedenken, dass hier nicht das erfolgt, was wir inhaltlich im
Wettbewerb erzielt und im Bebauungsplan, so weit als möglich, festgelegt
GR-Sitzung 19.12.2002