Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: 13-Dezember.pdf

- S.131

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- 1940 -

ne Person € 1.500,-- netto, drei Personen € 2.600,-- netto. Das möchte ich
nur anführen, um einen Vergleich zu nennen.
Das Land Tirol verzeichnet im Vergleich zu den anderen Bundesländern die untersten Einkommensgrenzen. In Oberösterreich betragen
die Einkommensgrenzen zum Beispiel bei einer Person € 2.500,-- netto, das
ist also um € 1.000,-- netto mehr, bei drei Personen macht es € 4.083,-- netto aus. Ich habe das nur als Vergleich angeführt.
In der Folge bringen die Tiroler Einkommensgrenzen mit sich,
dass nur mehr Menschen mit sehr niedrigen Einkommen in den Genuss einer mit Wohnbauförderungsmitteln geförderten oder auch sanierten Mietwohnung kommen können.
Von Bedeutung ist in diesem Zusammenhang vielleicht auch
der Umstand, dass die Einkommensgrenzen für Eigentumswohnungen in
Tirol um zirka 30 % über den Einkommensgrenzen für Mietwohnungen
liegen, während in vielen anderen Bundesländern gar nicht mehr zwischen
Eigentums- und Mietwohnungen unterschieden wird. Wenn eine Unterscheidung erfolgt, so ist diese Differenz zwischen Miet- und Eigentumswohnungen wesentlich geringer als es bei uns der Fall ist.
Tatsache ist auch, dass die Mieten am privaten Wohnungsmarkt in der Stadt Innsbruck laut Immobilienspiegel 2001 die höchsten
sind. Die Mieten liegen durchschnittlich bei € 7,80 netto ohne Betriebskosten. Für viele Durchschnittsverdiener sind diese Mietpreise nicht mehr zu
bezahlen. Andererseits können sich die Leute aber auf Grund der niedrigen
Einkommensgrenzen für geförderte Wohnungen nicht vormerken lassen.
Es kommt noch dazu, dass bedingt durch hohe Baurechtszinse
oder durch Baukosten, auch bei Neubauwohnungen von Gemeinnützigen
Wohnbauträgern, in der Zwischenzeit Miethöhen erreicht wurden, die von
vielen vorgemerkten Personen, welche noch nicht Mieterinnen und Mieter
sind, abgelehnt werden müssen, weil sie sich diese Mieten nicht mehr leisten können.
Unter Bedachtnahme auf diese von mir genannten Gesichtspunkte wäre es natürlich von Vorteil, wenn Familien mit höherem Einkommen vorgemerkt werden können, da sich dadurch auch der Kreis der
Nachfragenden erhöhen würde. Ich gehe nicht davon aus, dass wir uns

GR-Sitzung 19.12.2002