Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: 13-Dezember.pdf
- S.132
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- 1941 -
gleich den Einkommensgrenzen von Oberösterreich anschließen müssen,
die ja de facto um 50 % höher als die Einkommensgrenzen vom Land Tirol
liegen. Eine gewisse Anhebung der Einkommensgrenzen wäre sicherlich
sinnvoll.
(Bgm. Zach: Wir wissen ja, dass das mit den Saisonarbeitern zu tun hat.)
29.3
I-OEF 115/2002
Mietwohnungen, Aufnahme von bestimmten Teilen
der Betriebskosten in den anrechenbaren Wohnungsaufwand für die Bemessung von Mietzins- und Wohnbeihilfe (StR Dr. Pokorny-Reitter)
StR Dr. Pokorny-Reitter: Ich stelle gemeinsam mit meinen
Mitunterzeichnern folgenden dringenden Antrag:
"Der Gemeinderat möge Folgendes beschließen:
Die Frau Bürgermeisterin wird ersucht, mit der Tiroler Landesregierung
Verhandlungen zu führen, mit dem Ziel, dass bestimmte - von den Mieterinnen und Mietern nicht beeinflussbaren - Teile der Betriebskosten in den
anrechenbaren Wohnungsaufwand für die Bemessung von Mietzins- und
Wohnbeihilfe aufgenommen werden.
Dr. Pokorny-Reitter, Dr. Praxmarer, Hüttenberger, Grünbacher, Leist, alle
e. h."
Die Ausgangssituation ist bekannt. Ich weiß, dass es in der Sache inhaltlich
eine breite politische Zustimmung geben wird. Mietzins- und Wohnbeihilfe
werden nur von der reinen Miete und nicht von den Betriebskosten berechnet. Es gibt einige Betriebskostenanteile, die von den Mieterinnen und Mietern nicht beeinflussbar sind. Wir haben, wenn man sich am privaten Wohnungsmarkt die Durchschnittsmieten einschließlich der Betriebskosten ansieht, Mieten in der Höhe von € 10,-- bis € 11,-- pro Quadratmeter Wohnung zu verzeichnen. Es ist dringend notwendig, hier auch einmal nicht nur
immer die politische Zustimmung zu diesem Vorhaben zu äußern, sondern
diese auch durchzusetzen.
GR-Sitzung 19.12.2002