Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: 13-Dezember.pdf
- S.137
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- 1946 -
Es will sich niemand - und ich schon gar nicht - gegen Komfortverbesserungen im Alltag durch den technischen Fortschritt stellen. Es ist bekannt die Frau Bürgermeisterin hat es auch schon einmal in Ihrer humorvollen,
aber treffenden Art angesprochen -, dass es Bürgerinitiativen gegen die
Aufstellung von Handy-Masten geben soll, die sich untereinander per Handy über den nächsten Sitzungstermin verständigen.
(Bgm. Zach: Sogar in der Sitzung des Gemeinderates wird ständig mit dem
Handy hantiert, was ich unmöglich finde.)
Es geht aber auch darum, dass man öffentliche Interessen gegen andere Interessen abwägt. Zum öffentlichen Interesse gehört der Schutz des Ortsund Landschaftsbildes genauso, wie vorbeugender Gesundheitsschutz oder
der Schutz von Bürgerinnen und Bürgern vor Beeinträchtigung.
Wir wissen alle - ich bin bereit das auch zuzugeben -, dass es
nicht mit letzter Sicherheit bewiesen ist, dass eine potenzielle Gesundheitsgefährdung durch die Abstrahlung von Handy-Masten erfolgt. Es gibt einige wissenschaftliche Indizien, aber es ist nichts bewiesen. Gerade für solche Fälle sieht die Europäische Union (EU) im EG-Vertrag das Vorsorgeprinzip vor, nämlich zur Sicherheit etwas höhere Grenzwerte, als die erwiesene Schädigungsgrenze, anzusetzen.
Ich glaube, es ist allen klar, dass auch die Angst vor einer eingebildeten Gefahr, das Wohlbefinden beeinträchtigt. Wenn jemand glaubt,
dass ein Handy-Masten auf seinem Hausdach zwei Meter über dem Schlafzimmer seine Gesundheit beeinträchtigen könnte, dann wird es auch seine
Gesundheit beeinträchtigen. Derjenige kann nicht mehr gut schlafen und
bekommt Kopfweh. Es ist ganz egal, ob es wissenschaftlich nachweisbar
ist, dass der Handy-Masten der Grund ist oder, ob es eine andere Ursache
gibt.
Jetzt haben wir das Problem mit dem UMTS-Netz (Mobilfunk
der "3. Generation"), wo wir einen besonders aggressiven Netzbetreiber,
nämlich die Firma Hutchinson haben. Dieser Betreiber errichtet wie "ein
Gestörter" und ohne Rücksicht auf Verluste, Handy-Masten im Abstand
von jeweils zirka 600 m. Bis man im Abstand von 600 m von Ost nach
West und von Nord nach Süd durch die Stadt Innsbruck kommt, kann man
sich ausrechnen, dass es relativ viele solche Masten gibt.
GR-Sitzung 19.12.2002