Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: 13-Dezember.pdf
- S.138
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- 1947 -
Diese Handy-Masten können in geschlossenen Ortschaften im Gewerbegebiet darf man ja alles - mit einer schlichten Bauanzeige, ohne
Bauverfahren, ohne Anrainerrechte bzw. ohne alles, errichtet werden. So ist
die derzeitige Rechtslage. Daher ist mein erstes Begehren, dass die Rechtslage, entweder durch den Bundesgesetzgeber im Telekommunikationsgesetz geändert gehört. Dies wäre aber auch auf Ebene des Landes Tirol möglich, in dem man in der Tiroler Bauordnung (TBO) bessere
Nachbarinformations- und Einspruchsrechte schafft.
Man kann auch nach dem Vorbild von Salzburg strengere
Vorsorgegrenzwerte für die Abstrahlung mit den Netzbetreibern vereinbaren. Auf der gesetzlichen Grundlage kann man das nicht erzwingen, aber
man kann dies vereinbaren. In Salzburg hat sich gezeigt, dass deshalb auch
noch kein Handy-Netz zusammengebrochen ist, weil man sich bemüht, bestimmte Vorsorgegrenzwerte einzuhalten.
Vor allem kann man Folgendes machen: Es gibt schon eine
Rahmenvereinbarung zwischen dem Österreichischen Städte- und Gemeindebund und den Netzbetreibern. Man kann versuchen, einen Standortplan
auszuhandeln, der berücksichtigt, dass bei bestimmten sensiblen Zonen oder Anlagen möglichst weit Abstand gehalten werden soll. Dies betrifft
zum Beispiel Kindergärten. In Allerheiligen steht der Handy-Masten ganz
nahe beim Kindergarten.
Zudem sollten möglichst bestehende Anlagen nach § 7 des
Telekommunikationsgesetzes ausgenützt werden. Ich möchte damit aber
nicht sagen, dass es völlig egal wäre, wenn man auf einem Masten zehn
solche "Dinger" aufhängt, oder auf ein Hausdach, wo bereits drei HandyMasten stehen, noch einen vierten Handy-Masten aufstellt. Aber dort, wo
es bereits solche Standorte gibt, die relativ unbedenklich sind, niemanden
stören bzw. aufregen, könnte man wohl auch mehrere Anlagen auf einen
Masten anbringen.
Man könnte in diesem Rahmen eigentlich auf die mit dem Österreichischen Städtebund vereinbarte Vorinformation der Bürger und Bürgerinnen über das Aufstellen solcher Handy-Masten verhandeln und darauf
drängen. Auch könnte man darauf achten, dass das Ortsbild ein bisschen
besser geschützt wird und nicht an den unmöglichsten Stellen, Betonmas-
GR-Sitzung 19.12.2002