Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: 13-November.pdf
- S.32
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 723 -
GR Hof: Ich war, bei dem, was ich gesagt
habe, an und für sich im Glauben, am Beginn meine eigene Meinung gekennzeichnet zu haben. Sollte das bei Euch anders
angekommen sein, tut es mir ehrlich leid.
Ihr wisst, dass ich bei der nächsten Gemeinderatswahl nicht mehr kandidieren
werde. Das ist keine Taktik und mir geht
es mit diesen Ausführungen und vor allem
mit dem Hinweis auf die Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG (IIG) darum,
dass man den Bericht tatsächlich ernst
nimmt und sich überlegt, ob es ausreicht,
mit Reaktionen und Maßnahmen zu warten, bis der Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck für das Rechnungsjahr 2013 erstellt ist oder ob es Sinn
macht, bereits vorher genauer hinein zu
schauen.
Beschluss (einstimmig, bei Stimmenthaltung von Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer):
Der Antrag des Kontrollausschusses vom
8.11.2011 (Seite 719) wird angenommen.
20.
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. RE - B7, KG Pradl, Reichenau, Bereich nördlich der Klappholzstraße und östlich Kravoglstraße (Klappholzstraße Nrn. 3,
3a, 5, 7 und 9 sowie Kravoglstraße Nrn. 15, 15a, 15b, 17, 17a,
17b, 17c, 19 und 19a), gemäß
§ 56 Abs. 1 TROG 2011
GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. RE - B7, KG Pradl, Reichenau, Bereich nördlich der Klappholzstraße und östlich Kravoglstraße (Klappholzstraße Nrn. 3, 3a, 5, 7 und 9 sowie
Kravoglstraße Nrn. 15, 15a, 15b, 17, 17a,
17b, 17c, 19 und 19a), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2011, wird beschlossen.
21.
Beiliegender Kurzbericht des Kontrollausschusses wird zur Kenntnis genommen.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich möchte
einen großen Dank aussprechen und den
Stellvertreter des Magistratsdirektors bitten, diesen an die MitarbeiterInnen weiter
zu leiten. Es gibt sehr viele Millionen zu
verantworten, zu verwalten und bestmöglich auszugeben. Die jährliche Arbeit geht
über 52 Wochen, ist sehr intensiv und
aufwendig. (Beifall)
GR Ing. Krulis referiert die Anträge des
Bauausschusses vom 8.11.2011:
III 10756/2011
III 6912/2011
Ergänzender Bebauungsplan
Nr. IN - B20/2, Innsbruck-Innenstadt, östlicher Bereich Brunecker Straße (als Änderung des
Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. IN - B20/1), gemäß § 56
Abs. 2 TROG 2011
GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen. Die erforderlichen Verträge sind
abgeschlossen.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Der Ergänzende Bebauungsplan Nr. IN B20/2, Innsbruck-Innenstadt, östlicher Bereich Brunecker Straße (als Änderung des
Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN B20/1), gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2011,
wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden ergänzenden bebauungsplanmäßigen Bestimmungen außer
Kraft.
GR-Sitzung 17.11.2011