Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: 13-November.pdf
- S.56
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bruck eine zusätzliche Einweisung absolvieren.
Bei den Fluglotsinnen bzw. Fluglotsen ist
es sehr ähnlich. Alleine die Ausbildung in
Wien dauert derzeit zirka zwei Jahre. Danach werden die Lotsinnen bzw. Fluglotsen vor Ort in Innsbruck noch zirka
20 Monate geschult, bis sie alleinverantwortlich in Innsbruck arbeiten dürfen.
Alleine die Pistenlänge ist in Innsbruck im
Zusammenhang mit den zu berücksichtigenden Hindernissen und den für den einzelnen Flugzeugbetreiber geltenden Vorschriften ein Faktor der in Abhängigkeit
von der jeweils vorherrschenden Windrichtung und Windgeschwindigkeit (inklusive
allfälliger Böen) und im Zusammenhang
mit den gemeldeten Wolkenuntergrenzen
sowie den gemeldeten Boden- und/oder
Flugsichten wiederholt Start oder Landung
auf der einen oder anderen Pistenrichtung
verlangen.
Aufgrund jahrzehntelanger Erfahrung mit
der Vorbereitung und Durchführung von
Familiarisierungen von Flugbesatzungen
und akribischer Ausarbeitung von An- und
Abflugverfahren, ist es Austro Control, Österreichische Gesellschaft für Zivilluftfahrt
GesmbH Innsbruck, in Zusammenarbeit
mit dem Flughafen und der Austro Control
Österreichische Gesellschaft für Zivilluftfahrt GesmbH Zentrale in Wien, der
Obersten Zivilluftfahrtbehörde, dem Bundesministerium für Verkehr, Technologie
und Innovation (BMVIT), den Fluggesellschaften und allenfalls auch deren Aufsichtsbehörden gelungen, die Verfahren
so zu entwickeln, dass diese Verfahren
nach wie vor in Europa Vorzeigecharakter
haben.
Der Vorwurf, die meisten Flugzeuge halten
sich an schönen Charterwochenenden bei
Start und Landung über dichtbesiedeltem
Stadtgebiet auf, kann so nicht bestätigt
werden. Alleine aus den zusammengestellten Daten für den Lärmkataster Innsbruck ist zu erkennen, dass eine entsprechende Aufteilung von Flugbewegungen
sehr wohl stattfindet. Zusätzlich sei auch
festgehalten, dass alle Pilotinnen bzw. Piloten und Fluglotsinnen sowie Fluglotsen
sehr bemüht sind, den Ablauf so lärmarm
wie möglich zu gestalten. Es ist für uns
nicht nachvollziehbar wie Beobachterinnen
GR-Sitzung 17.11.2011
bzw. Beobachter zu dem geschilderten
Eindruck kommen. Es ist jedenfalls unrichtig, dass die Flugverkehrskontrolle Startund/oder Landerichtung offen lässt und eine entsprechende Lärmverteilung quasi
bewusst nicht wahrgenommen oder gar
hintangestellt wird.
Selbstverständlich ist es jedoch im Interesse der Sicherheit der Luftfahrt der Anfrage von Pilotinnen bzw. Piloten einer bestimmten Pistenrichtung nachzukommen.
Die Letztentscheidung in welcher Richtung
aufgrund der vorherrschenden Verhältnisse gestartet oder gelandet wird, trifft nämlich die Flugbesatzung.
Dabei haben Faktoren wie die verfügbare
Startabbruchstrecke oder Landestrecke
einen wesentlichen Einfluss. Wie ja inzwischen bekannt und angeführt, war zumindest die "Innverdrängung-light" erforderlich, um internationale Vorgaben zu erfüllen. Diese Version "light" hat aber auch
dazu geführt, dass sowohl in Richtung
Westen als auch in Richtung Osten, teilweise nicht die gesamte Pistenlänge für
die Berechnung der Flugleistungen herangezogen werden darf. Eine etwas großzügiger angelegte Innverdrängung wäre
durchaus geeignet gewesen, im Zusammenhang mit diesem Punkt lärmmindernde Maßnahmen zu unterstützen.
Bezüglich lärmvermeidende Guidelines
Folgendes: Die An- und Abflugverfahren in
Innsbruck erfordern spezielle Kenntnisse
der Verfahren und wie bereits erwähnt, eine besondere Einweisung für Pilotinnen
und Piloten. Fluglotsinnen bzw. Fluglotsen
werden über die Bedingungen und Vorgaben entsprechend eingewiesen. Im Rahmen der Schulungen und Einweisungen
wird eindringlich auf die Umgebung des
Flughafens und das Erfordernis eines entsprechend lärmarmen Flugbetriebes hingewiesen.
Dass dies so erfolgt ist, ist wiederum eine
Einzigartigkeit die es auf anderen Flughäfen nur vereinzelt zu finden gibt. Zusätzlich
sei noch erwähnt, dass über die vorgesehenen Mindeststeiggradienten und aufgrund der Pistenlänge ein Großteil der
Flugzeuge (wie z. B. Boeings, Fokker, Airbus) mit einem teils erheblich reduziertem
Abfluggewicht zu betreiben sind. Ein reduziertes Abfluggewicht führt zu wesentlich