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Jahr: 2011

/ Ausgabe: 13-November.pdf

- S.58

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GesmbH, dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT)
und einzelnen Fluggesellschaften Vorreiter
beim Einsatz neuer Navigationstechnologien. Es gibt in Innsbruck für einzelne Gesellschaften bereits ein genehmigtes Anflugverfahren basierend auf neuer Technologie. Dieses ist derzeit zwar noch nicht
als Präzisionsanflugsverfahren definiert,
weist aber ebenfalls alle Merkmale dafür
auf. Es wird noch etwas Zeit benötigen,
bis derartige Verfahren als Präzisionsanflugverfahren für einen Großteil der Nutzerinnen bzw. Nutzern zur Verfügung gestellt
werden können.
Zu Frage 5.3: Die Multilateration ist ein radarähnliches Ortungssystem für die Flugverkehrskontrolle und die von der Austro
Control, Österreichische Gesellschaft für
Zivilluftfahrt GesmbH damit zusammenhängenden Dienste. Es kann nicht als
primäre Navigationshilfe zur Führung von
An- oder Abflugverfahren eingesetzt werden, dient jedoch zu einer Optimierung der
Abläufe und Flugwege und ist damit neben
dem eigentlichen Zweck (der Flugverkehrskontrolle und den damit verbundenen
Aufgaben) ein modernes Werkzeug zur
Lärm- und Schadstoffminderung. Nachdem ein Radar im Inntal nicht funktionieren würde, ist es zudem die einzige Technologie, die diesen Zweck erfüllen kann
und bekannterweise ist Innsbruck einer
der wenigen Flughäfen weltweit, wo diese
innovative Anlage bereits eingeführt wurde.
Zu Frage 5.4: Grundsätzlich sollte man
zwischen "kritischen Anflügen" und Anflügen bei "Minimum Wetter" unterscheiden.
Minimum Wetter Anflüge sind normalerweise nicht gleichzeitig als kritisch einzustufen. Von der Fragestellung her bezeichnete "kritische Anflüge" (z. B. mit
technischen Problemen) sind in Innsbruck
bei gleichzeitig auftretendem "Minimum
Wetter" bisher nicht bekannt.
Anflüge bei Minimum Wetter von Westen
her sind mit herkömmlichen Navigationseinrichtungen derzeit nicht möglich. Verfahren die sich neuer Navigationstechnologien bedienen, werden seit geraumer
Zeit entsprechend geprüft.
Zu Frage 5.5: Die von der Internationalen
Zivilluftfahrtbehörde (ICAO - International
GR-Sitzung 17.11.2011

Civil Aviation Organisation) vorgesehenen
oder empfohlenen Sicherheitsabstände für
An- und Abflugverfahren sowie die Einhaltung der Sicherheitszone ist sowohl für
den Schutz der Bevölkerung als auch für
die Sicherheit der Luftfahrt vorgesehen.
Zu Frage 5.6: Betreffend Sicherheitsabstände von Großflugzeugen ist festzuhalten, dass gemäß den üblicherweise anzuwendenden Definitionen Flugzeuge der
Kategorie "schwer" (= Großraumflugzeuge) nur sehr selten nach Innsbruck eingesetzt werden. Flugzeuge die laut Definition
unter die Kategorie "mittel" fallen (z. B.
Dash 8, Fokker, Boeing 737, Airbus 320)
werden in Innsbruck regelmäßig eingesetzt.
Die Infrastruktur des Flughafens und der
Austro Control, Österreichische Gesellschaft für Zivilluftfahrt GesmbH, erfüllt alle
Vorschriften betreffend Hindernisfreiheit im
Schutzzonenbereich für Piste, An- und Abflugverfahren. Die diesbezüglich anzuwendenden Vorschriften sind in nationalen
Regelungen und/oder in den entsprechenden Anhängen oder Dokumenten der Internationalen Zivilluftfahrtbehörde (ICAO International Civil Aviation Organisation)
geregelt.
Zu Frage 5.7: Für Flugzeugbetreiber die
unter Anwendung der in der Luftfahrt üblicherweise verlautbarten Verfahren den
Flughafen Innsbruck benützen, sind die
Wettermindestwerte für An- und Abflug für
Pilotinnen bzw. Piloten im Luftfahrthandbuch Österreich geregelt. Für die Freigabeerteilung durch die Flugverkehrskontrolle sind die anzuwendenden Werte zusätzlich in den vom Bundesministerium für
Verkehr, Innovation und Technologie
(BMVIT) genehmigten Handbüchern geregelt.
Für Flugzeugbetreiber, die aufgrund der
im Luftfahrthandbuch gesondert geregelten Special Procedures Genehmigungen
für diese Verfahren erhalten, sind die Pilotinnen bzw. Piloten für die Einhaltung der
von der zuständigen Aufsichtsbehörde genehmigten Mindestwerte verantwortlich.
Die Flugverkehrskontrolle informiert in diesen Fällen gemäß den genehmigten
Handbüchern fortlaufend von den vorherrschenden Bodensichten, Pistensichtweiten, Hauptwolkenuntergrenzen und ein-