Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: 13-November.pdf
- S.59
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zelnen Wolkenuntergrenzen, wie diese
elektronisch oder durch lizenzierte Beobachter übermittelt werden. Eine Unterscheidung nach dem "Grad" von Nebel
oder Wolkenuntergrenze gibt es für diesen
Fall nicht - es zählen die Werte.
Hinsichtlich Grad an Vereisung und Windstärke oder anderen Wettererscheinungen
gibt es für die einzelnen Flugzeugtypen
unterschiedlichste Werte und Zulassungen
bzw. auch Zulassungskriterien und auch
Ausrüstungen, wie z. B. "Enteisungsanlagen", die Eisansatz minimieren oder verhindern.
Für die rechtzeitige Erkennung von Windscherungen gibt es entsprechende
Warneinrichtungen in einem Teil der Flugzeuge. Diese informieren die Pilotinnen
bzw. Piloten rechtzeitig über an die zugelassenen Betriebsgrenzen heranreichende
Windscherungen. Zusätzlich und für alle
anderen Flugzeugbetreiber gibt die Flugsicherung fortlaufend Informationen über
mögliche Vereisungsbedingungen oder zu
erwartende Windscherungen. Gerade was
diese Informationen betrifft, ist die Flugsicherung Innsbruck sehr gut ausgestattet
und kann jederzeit auf die Informationen
der Wetterdienststelle zurückgreifen bzw.
hat selbst jederzeit Zugriff auf die Daten
von sechs Windmessern rund um den
Flugplatz bis zu einer Höhe von über
2000 m.
Aufgrund der Richtlinien von Flugbetriebshandbüchern und/oder Flugzeughandbüchern des jeweiligen Herstellers und Betreibers ist schlussendlich die jeweilige
Besatzung verantwortlich, dass die für das
jeweilige Flugzeugmuster zugelassenen
Werte entsprechend eingehalten werden.
Diese sind von Flugzeugtyp zu Flugzeugtyp unterschiedlich und können selbst bei
gleicher Type noch von Betreiber zu Betreiber Unterschiede aufweisen.
Anhang laut Stadtsenatsbeschluss vom
20.7.2010:
Der angefallene zeitliche Arbeitsaufwand
aller Dienststellen zur Erstellung dieser
Beantwortungsvorlage beträgt 4 Stunden
40 Minuten.
Eine Kopie der Anfragebeantwortung wird
den Klubobleuten in der Sitzung des Gemeinderates ausgehändigt.
GR-Sitzung 17.11.2011
26.11 I-OEF 164/2011
Notschlafstelle in der Trientlgasse, weitere Vorgangsweise (Die
Innsbrucker Grünen)
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer teilt zur dringenden Anfrage der Innsbrucker Grünen
(Seite 728) Folgendes mit:
Zu Frage 1.: Die Notschlafstelle wird bis
April 2012 geöffnet sein und hält wie auch
im vergangenen Jahr je nach Bedarf und
Witterungslage entsprechend länger offen.
Zu Frage 2.: Eine ganzjährige Öffnung ist
nicht sinnvoll, da die Notschlafstelle dezidiert als Winternotschlafstelle geführt wird.
In der Stadt Innsbruck wird sowohl durch
die Initiative von Vereinen, als auch insbesondere durch die Innsbrucker Soziale
Dienste gemeinnützige GesmbH (ISD) Wohnungslosenhilfe sowie durch das Alexihaus und die Städtische Herberge ganzjährig ein bedarfsgerechtes Angebot gestellt.
Zu Frage 3.: Es finden zu den Themen
Obdachlosigkeit und Wohnungslosigkeit
laufend inhaltliche und koordinative Besprechungen mit den zuständigen Vereinen und Organisationen statt. Dabei wird
natürlich auch die Winternotschlafstelle
behandelt. Konkret findet das nächste
Treffen dazu Anfang Dezember 2011 statt.
Zu Frage 4.: Teilnehmen werden beim
nächsten Treffen Vertreterinnen und Vertreter folgender Vereine und Organisationen: Verein für Obdachlose, DOWAS,
Caritas-Bahnhofssozialdienst, Winternotschlafstelle, Alexihaus, Herberge, Mag.Abt. II, Soziales, und Sozialreferent Bgm.Stellv. Gruber.
Zu Frage 5.: Dieser Prozess ist kontinuierlich und diese Gespräche finden ganzjährig nach Bedarf statt, sodass kein konkretes Ende vorgesehen ist. Das auch mit
dem Zweck, um rasch und zielorientiert
auf aktuelle Gegebenheiten laufend reagieren zu können.
Zu Frage 6.: Der Ausschuss für Soziales
und Gesundheit wird über die Themen am
Laufenden gehalten. Dies erfolgt bei den
entsprechenden Sitzungen des Ausschusses für Soziales und Gesundheit.
Zu Frage 7.: Betreiber der Notschlafstelle
ist das Rote Kreuz. Der derzeitige Stand-