Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: 13-November.pdf
- S.93
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Kreditresten aus den Ansätzen 2009 in den AO-Haushalt 2010 im
Ausmaß von € 2,94 Mio. angenommen und die Bedeck ung der Überträge von Kreditresten 2009 in den AO-Haushalt 2010 im Gesamtbetrag von € 2,94 Mio. aus der Rücklage des AO -Haushaltes genehmigt.
Die Kontrollabteilung stellte in diesem Zusammenhang fest, dass der
Übertrag der nicht verbrauchten Ansätze aus dem Rechnungsjahr 2009
in das Haushaltsjahr 2010 im Vergleich der letzten fünf Jahre am geringsten ausgefallen ist.
Folgeeinnahmen bzw.
Folgeausgaben
Eine Grundlage für die jährliche Budgeterstellung im AO-Haushalt bildet der jeweilige Investitionsplan, in dem sämtliche durchzuführenden
Projekte detailliert dargestellt werden. Nach den für die Erstellung des
Investitionsplanes festgelegten Richtlinien sind die Mittelanmelder u.a.
verpflichtet, für neue bzw. alle noch nicht begonnenen Vorhaben ab
einem Gesamtinvestitionsvolumen von € 750.000,00 unbedingt für j edes einzelne dieser Vorhaben die zu erwartenden Folgeeinnahmen
bzw. -ausgaben, aufgeteilt auf die angegebenen Jahre, zu ermitteln
und bekannt zu geben.
Die Kontrollabteilung hat bereits in ihren früheren Berichten diese Problematik erörtert und auch darauf hingewiesen, dass die Bekanntgabe
der Folgeeinnahmen bzw. -ausgaben für die politische Entscheidung,
ob ein künftiges Projekt tatsächlich verwirklicht werden soll, eine wesentliche Grundlage darstellt. Eine ähnliche Feststellung hat auch der
Österreichische Rechnungshof in der Vergangenheit in der Weise getroffen, als er seinerzeit darauf verwiesen hatte, dass ohne Bekanntgabe dieser Beträge eine wichtige Entscheidungsgrundlage fehlen würde.
Eine stichprobenartige Prüfung der einschlägigen Unterlagen für das
Jahr 2010 ergab, dass diese Auflage vereinzelt nicht beachtet worden
ist. Im Rahmen einer in dieser Angelegenheit abgehaltenen Besprechung in der MA IV argumentierte der zuständige Sachbearbeiter gegenüber der Kontrollabteilung, dass eventuelle Folgeeinnahmen
und/oder -ausgaben mancher Projekte äußerst schwierig oder in Einzelfällen überhaupt nicht abschätzbar bzw. zu quantifizieren seien. Dieser Argumentation konnte die Kontrollabteilung durchaus folgen, erinnerte in diesem Zusammenhang allerdings auch an die von der
MA IV jährlich verlautbarten Grundsätze für die Erstellung eines Investitionsplanes. Dort wird nämlich regelmäßig (konkret im Prüfungsjahr
für den Investitionsplan 2010 bis 2013 unter der Geschäftszahl
IV – 6795/2009 in Pkt. 2.4 – Folgeausgaben/Folgeeinnahmen) ausdrücklich darauf hingewiesen, dass „auch im Hinblick einer dringenden
Empfehlung der Kontrollabteilung nur noch Projekte in die Investitionsplanung aufgenommen werden, deren Finanz- und Betriebsfolgekosten
genau dargelegt“ sind.
Budget des
AO-Haushaltes 2010
Zl. KA-05871/2011
Die abschließende Behandlung (zweite Lesung) des AO-Budgets für
2010 fand in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Subventionen am 17.11.2009 statt. Dabei wurden diverse Änderungen behandelt und einer endgültigen Lösung zugeführt. Der überarbeitete Voranschlagsentwurf ist anschließend zur weiteren Behandlung und Genehmigung dem Gemeinderat zugewiesen und von diesem in seiner Sitzung am 11.12.2009 beschlossen worden. Das endgültige Budget im
AO-Haushalt 2010 sah Einnahmen und Ausgaben in der Höhe von
€ 53,78 Mio. vor.
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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