Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 01_Jaenner_gsw.pdf
- S.22
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 18 -
2.
3.
4.
16.
Die Stadt Innsbruck erklärt weiters, alle
ihr gegenüber """"" """""""" """"""""""""" """"""""""""""""""
insbesondere aus dem Titel des Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten
Dritter (Kaufvertrag vom 23.01.2006)
zustehenden vertraglichen und vorvertraglichen Ansprüche, insbesondere
Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche, wie auch alle anderen
erdenklichen Ansprüche jedweder Art
an die Kravogl Projektentwicklung
GmbH abzutreten und alles zu unterlassen, was die Geltendmachung dieser Ansprüche durch die Kravogl Projektentwicklung GmbH behindern oder
vereiteln könnte.
Durch die Annahme der Abtretung verzichtet im Gegenzug die Kravogl Projektentwicklung GmbH auf die Geltendmachung von Ansprüchen jedweder Art, insbesondere aus dem Titel der
Kontamination des Grundstücks 1185/4
gegenüber der Innsbrucker Immobilien
GmbH & Co KG (IIG) und der Stadt
Innsbruck.
Alle im Zusammenhang mit dieser Abtretung stehenden Abgaben und Gebühren sowie die Kosten der Errichtung
dieser Vereinbarung werden von der
Kravogl Projektentwicklung GmbH alleine getragen. Die Kosten einer
rechtsfreundlichen Beratung und Vertretung trägt jede VertragspartnerIn
selbst.
unter welchem Titel immer - für die geplante BetreiberInnengesellschaft.
Grundlage für diese Bestellung sind die
derzeit abschätzbare Nachfrage von
Innsbrucker Vereinen sowie die von der
Olympia Sport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck GesmbH (OSVI)
(siehe Vorlage) geschätzten Kosten pro
Stunde, die in dieser Zeit zwar indexiert, aber nicht einseitig neu kalkuliert
und grundsätzlich verändert werden
dürfen. Für den Fall gravierender Veränderungen in der Nachfrage nach
Eiszeiten sind Verhandlungen mit der
BetreiberInnengesellschaft bzw. ihren
direkten oder mittelbaren EigentümerInnen, speziell mit dem Land Tirol, zu
führen.
2.
Mit dem Land Tirol als MitgesellschafterIn der Olympia Sport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck GesmbH
(OSVI) ist in einem Syndikatsvertrag
festzulegen, dass die Olympia Sportund Veranstaltungszentrum Innsbruck
GesmbH (OSVI) als GesellschafterIn
der geplanten Auffang- bzw. BetreiberInnengesellschaft ihr Know-how einbringt, aber die Stadt Innsbruck keinen
Beitrag zu einer allenfalls schlagend
werdenden Verlustabdeckung für die
ICE ART Arena Telfs leisten muss; allfällige jährliche Betriebsabgänge werden vom Land Tirol allein getragen.
3.
Nur unter dieser (aufschiebenden) Bedingung genehmigt die Stadt Innsbruck
die Beteiligung der Olympia Sport- und
Veranstaltungszentrum Innsbruck
GesmbH (OSVI) an einer juristischen
Person (Auffang- bzw. BetreiberInnengesellschaft), die diese Baufortführung
und den Betrieb abwickelt.
4.
Die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschaftsund Beteiligungsverwaltung, wird mit
der budgetären Vorsorge ab dem
Haushaltsjahr 2014 beauftragt.
IV 13259/2013
ICE ART Arena in Telfs, Betriebskontingent Olympia Sportund Veranstaltungszentrum Innsbruck GesmbH (OSVI)
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer referiert den
Antrag des Stadtsenates vom 11.12.2013:
1.
Die Stadt Innsbruck kauft für die Innsbrucker Eissportvereine jährlich Eiszeiten in Höhe von maximal € 70.000,-zu, sichert dies der geplanten Auffangbzw. BetreiberInnengesellschaft zur
Erhöhung der Planungssicherheit zunächst für die ersten fünf Betriebsjahre
zu und übernimmt keine weitere Abgangsdeckung - in welcher Form oder
GR-Sitzung 16.01.2014
Das ist ein vieldiskutierter Punkt - im Stadtsenat, im Planungsverband Innsbruck und
Umgebung, in den Fraktionen und Klubs.
Kurz vor Beginn dieser Gemeinderatssitzung ist uns ein Ersuchen vom Sportreferenten des Landes Tirol, Landeshauptmannstellvertreter (LHStv.) Geisler, zuge-