Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: 14-Dezember.pdf
- S.16
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8.
I-MD 106e/2011
Verein der Südtiroler Innsbruck
Stadt und Land, Genehmigung
zur Führung des Stadtwappens
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE;
8 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 29.11.2011:
Die Stadtgemeinde Innsbruck bewilligt
gemäß § 5 Abs. 3 des Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (IStR)
dem Verein der Südtiroler Innsbruck Stadt
und Land, Zeughausgasse Nr. 8, 6020 Innsbruck, bis auf Widerruf die Führung des
Stadtwappens der Landeshauptstadt Innsbruck im Briefkopf.
9.
I-Präs. 535e/2011
Entwurf einer Verordnung über
das Verhalten in den städtischen
Freizeitanlagen
Beisitzer der Wahlbehörden geregelt wird,
wird beschlossen.
Es wird eine Vergütung pro Stunde - halb
ehrenamtlich und halb amtlich - in der Höhe von € 4,40 plus eine Jause geben.
11.
I-RA 300/2011
Stadtgemeinde Innsbruck, Übernahme des städtischen Privatgrundstückes 93, KG Innsbruck
(Innstraße), in das öffentliche
Gut
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 27.10.2011:
Dem Antrag zur Übernahme des städtischen Privatgrundstückes Grundstück 93,
KG Innsbruck, als öffentliches Gut - Verkehrsfläche durch die Mag.-Abt. III, Tiefbau, als Straßenverwalter, wird zugestimmt.
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 7.12.2011:
Der beiliegende Entwurf einer Verordnung
über das Verhalten in den städtischen
Freizeitanlagen wird beschlossen.
Das betrifft einerseits die Freizeitanlagen
Tivoli-Freischwimmbad, die jetzt über die
Wintermonate geöffnet worden ist. Das
war eine langjährige Forderung von GR
Mag. Kogler, die umgesetzt wurde.
Andererseits ist davon auch die Freizeitanlage Rossau betroffen. In dieser Verordnung waren manche Dinge überholungsbedürftig und daher hat es eine neue Verordnung gegeben.
10.
I-Präs 602e/2011
Entwurf einer Verordnung des
Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck, mit der die
Vergütung für die Beisitzer der
Wahlbehörden geregelt wird
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 14.12.2011:
Der beiliegende Entwurf einer Verordnung
des Gemeinderates der Landeshauptstadt
Innsbruck, mit der die Vergütung für die
GR-Sitzung 15.12.2011
12.
I-Präs 258e/2011
Entwurf einer Verordnung des
Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck, mit der die
Stadtteilausschüsse geregelt
werden
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Es gibt einen
Beschluss des Stadtsenates vom
14.12.2011, dass dieser Punkt vorläufig
von der Tagesordnung abgesetzt wird. Der
Vorsitzende der StadtrechtsreformKommission (StRRK), GR Dr. Schuchter,
wird beauftragt, ehestmöglich eine Sitzung
der Stadtrechtsreform-Kommission
(StRRK) unter Zuziehung des Unterausschusses Igls durchzuführen, in der eine
Annäherung der gegenteiligen Standpunkte versucht werden sollte.
Diese Sitzungen fanden gestern bzw.
auch heute statt.
Mit dem Ergebnis dieser Beratungen sollte
der gemeinderätliche Rechts-, Ordnungsund Unvereinbarkeitsausschuss im kurzen
Wege befasst werden, sodass man sich in
der für kommenden Dienstag, 20.12.2011,
vorgesehenen Sitzung des Stadtsenates
mit dem Entwurf einer Verordnung für die
Stadtteilausschüsse neuerlich befassen
kann.