Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: 14-Dezember.pdf
- S.17
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Um eine zeitgerechte Inkraftsetzung dieser Verordnung gewährleisten zu können,
wird eine Beschlussfassung des Stadtsenates für den Gemeinderat (Notrecht) oder
eine Sondersitzung des Gemeinderates
ins Auge gefasst.
Es hat jetzt diverse Besprechungen und
Überlegungen gegeben. Ich darf auch die
Vertreter des Unterausschusses Igls mit
dem Vorsitzenden Mag. Defner ganz herzlich begrüßen.
Ich ersuche GR Dr. Schuchter, den Gemeinderat zu informieren, in welchen
Punkten es eine Abänderung gibt.
GR Dr. Schuchter: Wir haben insofern
diesem Auftrag des Stadtsenates entsprochen, indem wir zwar keine Sitzung abgehalten haben, aber dies per E-Mail - sehr
modern - und mit vielen Telefonaten versuchten, zu erledigen, da die Zeit einfach
nicht vorhanden gewesen wäre.
Wir haben einen Konsens erzielen können, denn es gibt einen Katalog bzw. eine
Aufstellung des Unterausschusses Igls,
der mir von Mag. Defner zugegangen ist.
Es ist mir auf Grund einer nächtlichen Sitzung des Unterausschusses Igls ein Katalog an Wünschen bzw. Forderungen, die
noch möglich wären, vorgelegt worden.
Mir wurde ausdrücklich gesagt, dass dies
der so genannte Minimalkonsens des Unterausschusses Igls ist. Der Unterausschuss Igls hätte noch mehr Wünsche gehabt.
In einigen Punkten haben wir dann eine
Einigung erzielt. Ich weiß nicht, wie gut die
einzelnen Mitglieder des Gemeinderates
über die Details der Verordnung informiert
sind, aber ich muss davon ausgehen, dass
die Dinge bekannt sind.
Es geht im Wesentlichen um die so genannten Quoren, wie ein Stadtteilausschuss - wir sprechen nicht von einer Lex
Igls - allgemein für die gesamte Stadt geregelt werden kann. Es war ein wichtiger
Auftrag der Stadtrechtsreform-Kommission
(StRRK), dass das für alle Stadtteile, die
wir kennen, festgelegt wird. Ich darf die
Stadtteile kurz vorlesen: Innsbruck, Wilten,
Pradl, Hötting, Mühlau, Amras, Arzl, Vill
und Igls.
In dem Entwurf der Verordnung war eine
Einstiegshürde mit mindestens 25 % der
GR-Sitzung 15.12.2011
wahlberechtigten Gemeindebürgerinnen
bzw. -bürger angegeben. Diese müssen
per Unterschrift - diese können über Haustürsammlung zustande kommen - bestätigen, dass sie mit der Ingangsetzung dieses Verfahrens einverstanden sind. Das
ist ein relativ hohes Quorum. Daher konnte nach Rücksprachen gestern und heute
eine Einigung dahingehend erzielt werden,
diese Quote auf 15 % abzusenken.
Es müsste dann in der zweiten Phase für
vier Wochen eine Unterschriftenliste aufgelegt werden. Diese Unterschriften können aber nicht mehr an der Haustüre gesammelt werden, denn es ist die Zuordnung der Wählerevidenz zu berücksichtigen. Dieser Vorgang ist nur mit behördlicher Unterstützung möglich. Es müssen
dann 50 % der im jeweiligen Stadtteil
Wahlberechtigten unterschreiben, dass sie
einen Stadtteilausschuss haben wollen.
Das Verfahren soll mit 15 % der Wahlberechtigten in Gang gesetzt werden. Die
tatsächliche Einrichtung des Stadtteilausschusses kann dann mit Unterschriften
von 50 % der Wahlberechtigten erfolgen.
Ich möchte noch einen Satz dazu sagen,
damit man ein Gespür dafür bekommt und
erkennen kann, von welchen Zahlen wir
sprechen. Der Stadtteil Wilten hat in etwa
11.000 Wahlberechtigte. Man soll daher
immer daran denken, was von dieser
Summe 15 % bzw. 50 % bedeuten.
Der Stadtteil Pradl hat 22.000 Wahlberechtigte, der Stadtteil Hötting
21.000 Wahlberechtigte, der Stadtteil Amras 3.450 Wahlberechtigte, der Stadtteil
Vill 406 Wahlberechtigte und der Stadtteil
Igls 1.482 Wahlberechtigte. Ich möchte,
dass man ein Gespür für die Breite und
die Unterschiedlichkeit der Stadtteile in der
Stadt Innsbruck erhält.
Der Wunsch des Unterausschusses Igls
war, die Quote zu senken, überhaupt
wenn die Bürgerinnen bzw. Bürger von
Igls nach Innsbruck kommen müssen, um
im Rathaus zu unterschreiben. Wir haben
dann in der StadtrechtsreformKommission (StRRK) vereinbart, dass wir
bei der Quote von 50 % bleiben, allerdings
muss in Igls im Bürgerbüro die Möglichkeit
geschaffen werden, die Unterschrift leisten
zu können. Diesen Wunsch haben wir berücksichtigt.