Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: 14-Dezember.pdf

- S.18

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Eine Hauptfrage war, ob der ganze Prozessablauf überhaupt notwendig ist, was
aber rechtlich nicht möglich war. Können
wir nicht die bestehenden Stadtteilausschüsse wie Arzl und Igls-Vill im Sinne einer Übergangsbestimmung so fortschreiben, dass diese bestehen bleiben können? Künftig hin sollten nur neue Stadtteilausschüsse dieses Prozedere bewältigen müssen.
Das ist aber leider nicht möglich, da wir
mit dem neuen Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) zum ersten
Mal Stadtteilausschüsse kodifiziert, also
ins Gesetz gegossen, haben. Wir haben
eine Durchführungsverordnung und daher
müssen alle Stadtteilausschüsse, egal ob
sie bereits bestanden haben oder nicht,
diesen Prozessablauf gehen.
Das gilt insbesondere für den jetzigen
Stadtteilausschuss Arzl, denn der Stadtteil
Arzl umschließt nun auch das Olympische
Dorf, was derzeit nicht der Fall ist. Wir hätten daher schon auf Grund der Zuordnung
der Stadtteile Probleme.
Ein Wunsch des Stadtteilausschusses Igls
war auch noch, wenn bis zum 23. Tag vor
dem Wahltag nicht mindestens 15 bzw. 20
- wäre unser Vorschlag gewesen - Wahlvorschläge zu den Kandidatinnen bzw.
Kandidaten vorliegen, wäre die Wahl zu
widerrufen. Es bestand der Wunsch neu
auszuschreiben. Diesen Wunsch konnten
wir aber nicht erfüllen, weil wir sonst jeden
Monat eine Neuausschreibung der Wahl
gehabt hätten. Diese Sache müssen wir
daher zurückziehen.
Wir haben aber auch eingesehen, dass
20 Wahlvorschläge relativ viele sind. Daher haben wir im Interesse des Unterausschusses Igls vorgeschlagen, die Wahlvorschläge auf 15 Kandidatinnen bzw.
Kandidaten abzusenken.
Wir haben jetzt im Entwurf enthalten, dass
der Vorsitzende Zuhörerinnen bzw. Zuhörern, die bei Sitzungen schweigen müssen, das Wort kurzfristig erteilen darf. Es
war der Wunsch des Unterausschusses
Igls, diesen Teil herauszunehmen. Wir haben diesem nicht entsprochen, da es gerade nach meinem Verständnis eine besondere Form der Bürgerinnen- bzw. Bürgerbeteiligung ist. Wir können daher nicht
durchsetzen, dass sich die Bürgerinnen
GR-Sitzung 15.12.2011

bzw. Bürger nicht zu Wort melden dürfen.
Diese Bürgerinnen bzw. Bürger können
sich nur mit Zustimmung der Vorsitzenden
bzw. des Vorsitzenden zu Wort melden.
Ein weiterer Punkt ist noch erwähnenswert: Die Frau Bürgermeisterin müsste
nicht zu den Ausschusssitzungen des Unterausschusses geladen werden. Das geht
nicht, weil der Unterausschuss letztlich ein
Ausschuss des Gemeinderates ist - wenn
auch eine Ebene weiter unten -, aber es
gilt für alle gemeinderätlichen Sitzungen,
dass die Frau Bürgermeisterin einzuladen
ist. So gesehen haben wir in diesem Bereich keine Handlungsmöglichkeit.
Ich habe die Punkte nun in aller Kürze erklärt. Es bleiben folgende Punkte übrig:
Der beiliegende Entwurf einer Verordnung
des Gemeinderates der Landeshauptstadt
Innsbruck, mit der die Stadtteilausschüsse
geregelt werden, wird mit folgenden Änderungen angenommen:
§ 2 Abs. 2:
… Die Anregung muss von mindestens
15 von Hundert der nach § 5 der Innsbrucker Wahlordnung (IWO) 2011 …
§ 2 Abs. 5 und 6:
(5) … zumindest eine Wahlbeteiligung von
75 von Hundert der Wahlbeteiligung im
betreffenden Stadtteil bei der zuletzt
durchgeführten Wahl des Gemeinderates
der Landeshauptstadt Innsbruck gegeben,
so hat der Gemeinderat mit Beschluss
festzulegen, dass für den betreffenden
Stadtteil ein Stadtteilausschuss einzurichten und zu führen ist.
(6) Sollte bei einer der folgenden Wahlen
der Mitglieder eines gemäß Abs. 5 eingerichteten Stadtteilausschusses nicht zumindest eine Wahlbeteiligung von 75 von
Hundert der Wahlbeteiligung im betreffenden Stadtteil bei der zuletzt durchgeführten Wahl des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck gegeben sein, so hat
der Gemeinderat mit Beschluss die Auflösung des betreffenden Stadtteilausschusses zu verfügen.