Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: 14-Dezember.pdf

- S.19

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- 777 -

§ 6 Abs. 7:
Liegen der Wahlbehörde am 23. Tag vor
dem Wahltag um 17.00 Uhr nicht mindestens 15 Wahlvorschläge samt den …..
GR Mag. Fritz: Ich weiß, dass vor allem
das Quorum, dass 50 % der Wahlberechtigten unterschreiben müssen, damit ein
Stadtteilausschuss zu Stande kommt,
hoch ist. Wenn es nach mir gegangen wäre, hätten wir diese Quote niedriger angesetzt. Wir haben das in allen Diskussionen
vertreten.
Es gibt aber etwas noch viel Wichtigeres.
Es hat in der StadtrechtsreformKommission (StRRK) immer einen Konsens gegeben. Wir haben uns um konsensuale Lösungen bemüht und wollten
keine Alleingänge von einer Partei auf
Kosten einer anderen Partei haben. Nachdem in der Stadtrechtsreform-Kommission
(StRRK) kein Einvernehmen darüber erzielbar war, dass man das Quorum von
50 % senken soll - zum Unterschied von
den anderen Punkten, wo wir von 25 %
auf 15 % gegangen sind -, haben wir auch
zugestimmt.
Wir werden daher schweren Herzens oder
zähneknirschend diesem 50 % Quorum
zustimmen, weil das der einzig erzielbare
Kompromiss in der StadtrechtsreformKommission (StRRK) und im Rechts-,
Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschuss war. Einen anderen Konsens hätte
es nicht gegeben.
Ich betone noch einmal, dass der Konsens
in der Stadtrechtsreform-Kommission
(StRRK) für alle Beteiligten - wir hatten
schon Gelegenheit darüber zu diskutieren
- ein sehr hohes Gut ist. Wenn wir jetzt anfangen, dieses Prinzip zu durchbrechen,
weiß ich nicht, wie wir es im Jänner schaffen würden, eine neue Geschäftsordnung
des Gemeinderates im Sinne der Vereinbarung vom März 2010 zu beschließen.
Wenn wir anfangen, uns mit einfachen
Mehrheiten gegenseitig zu überstimmen,
kommt ein Torso oder gar nichts heraus.
Die ganze Arbeit war dann "für die Katz".
Das wollten wir unter allen Umständen
vermeiden.
Großer Dank für den jetzigen Konsens
gebührt wieder einmal GR Dr. Schuchter,
der sich eineinhalb Tage bemüht hat, eiGR-Sitzung 15.12.2011

nen Minimalkonsens zu Stande zu bringen, was ihm dann auch gelungen ist. Einen weiteren Dank möchte ich an
Mag. Defner, dem Vorsitzenden des Unterausschusses Igls, aussprechen, der
sich auch sehr konstruktiv bemüht hat. Ich
möchte auch GR Grünbacher ganz ausdrücklich danken, der sich trotz anfänglichem Zögern entschlossen hat, in zwei
Punkten, die strittig waren, nachzugeben.
Es wurde damit ermöglicht, dass wir einvernehmlich die Einstiegshürden für den
Stadtteilausschuss senken.
Ich bin von den Mitgliedern des Unterausschusses Igls oft gefragt worden, warum
ein seit drei Perioden bestens funktionierender Stadtteilausschuss wieder antreten
und Unterschriften sammeln muss. Warum
kann man den Stadtteilausschuss nicht
per Übergangslösung einfach weiter bestehen lassen? Das ist mit Hausverstand
wirklich nicht zu begreifen. Erlauben Sie
mir daher, dass ich es nicht juristisch erkläre, sondern den Inhalt leicht fassbar
darstellen möchte. Die Juristinnen bzw.
Juristen bitte ich die Ohren zuzumachen.
Die jetzigen Stadtteilausschüsse - auch
wenn sie in der Realität, wie jener von Igls,
seit über 15 Jahren bestens und auch zu
unserer Freude funktioniert haben, weil sie
durch ihre konstruktive Mitarbeit der Gemeinde auch Arbeit erleichterten - gibt es
nach dem Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) nirgends. Auch
wenn diese Stadtteilausschüsse in der
Realität bestehen, gibt es diese als rechtliche Institution nach dem Stadtrecht der
Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) nicht.
Der Landesgesetzgeber hat uns, wenn wir
das wollen, aufgetragen, per Verordnung
neue Stadtteilausschüsse einzuführen. Wir
können als Gemeinderat nicht per schlichter Verordnung, die ein Landesgesetz
auszugestalten hat, aber nicht überschreiten darf, etwas, das es nach dem Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck
(IStR) noch gar nicht gegeben hat, per
Übergangsverordnung zu etwas, das es
bereits gibt, erklären. So blöd es klingt, so
einfach ist es letztlich rechtlich. Wir dürfen
das nicht. Daher besteht diese Schwierigkeit, dass auch ein funktionierender Stadtteilausschuss diese Gründungshürde noch
einmal überschreiten muss. Das ist lästig,