Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: 14-Dezember.pdf

- S.20

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das gebe ich zu. Aber es ist dies der Preis
der Verrechtlichung.

gesamten Umfeld wollen, weil er sehr gut
arbeitet.

Nicht zuletzt hat der Stadtteilausschuss
Igls immer darauf beharrt, dass er im
Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) "verrechtlicht" bzw. verankert
werden möchte. Wir müssen uns jetzt daran halten, was uns der Landesgesetzgeber vorgegeben hat. Es führt kein Weg daran vorbei. Wir können nicht etwas verordnen, das uns die Gemeindeaufsicht mit
tödlicher Sicherheit nicht genehmigt.

Wenn ich dann im Gemeinderat höre,
dass es manchen am liebsten wäre, wenn
der Stadtteilausschuss nicht mehr existieren würde, dann finde ich das nicht ehrlich
und auch nicht richtig. Wenn in einer Sitzung des Stadtteilausschusses die Einrichtung als solche glorifiziert wird, und auf
der anderen Seite den Bürgerinnen bzw.
Bürgern mitgeteilt wird, dass die Stadtteilausschüsse nicht mehr gewünscht sind,
finde ich das nicht sinnvoll.

Es wäre damit die gesamte Verordnung
wieder hinfällig und wir könnten erst keinen Stadteilausschuss einrichten. Hier bitte ich die Kolleginnen bzw. Kollegen in Igls
und alle Bürgerinnen bzw. Bürger, die darin ein Problem sehen, um Verständnis,
dass wir so etwas nicht verordnen können.
Wir müssen uns an den Landesgesetzgeber halten.
Die Gründungshürden haben wir, soweit
es im Konsens möglich war, gesenkt. Ich
bitte jene, die diese Hürden, wie ich, noch
immer für etwas zu hoch halten, zähneknirschend zuzustimmen. Andere werden
vielleicht mit Freude zustimmen.
Jenes, das in mühsamer Arbeit von sehr
vielen Leuten als Kompromiss, erreicht
wurde, sollte in möglichst großem Einvernehmen beschlossen werden. Das war die
glückliche Tradition seit März 2010 in Fragen des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR).
GR Hafele: Wie Sie wissen, wohne ich in
Igls und möchte daher einige Anmerkungen zu dieser Verordnung machen. Ich höre jetzt, dass diese Hürden schon länger
bekannt sind. Ich habe das nicht gewusst,
denn ich habe die Verordnung erst vor
zwei oder drei Tagen bekommen.
GR Mag. Fritz hat im Stadtteil Igls immer
wahrheitsgetreu ausgeführt, dass er sich
für den Stadtteilausschuss ausspricht. Er
hat die Sachlage jetzt sehr gut erklärt, warum der Stadtteilausschuss Igls das Prozedere noch einmal durchlaufen muss. Ich
bin aber trotzdem enttäuscht, gerade
wenn ich an die letzte Sitzung des Stadtteilausschusses Igls denke. Sehr viele
Fraktionen bzw. Parteien haben damals
erklärt, dass sie den Stadtteilausschuss im
GR-Sitzung 15.12.2011

Ich werde dem Quorum von 50 % in § 2
Abs. 4 nicht zustimmen.
GR Grünbacher: Es ist nicht wirklich so
eine große Überraschung. Wir haben in
der Sitzung des Gemeinderates im
März 2011 39 : 1 das ganze Paket des
Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) beschlossen. Die Quoren waren nicht in einer Verordnung, sondern als
Teil des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (IStR) bekannt.
Das war daher keine große Überraschung.
Es war völlig klar, was Sache ist. Anschließend hat uns das Land Tirol mitgeteilt, dass wir das selber regeln sollten. Es
wurde der gesamte Passus aus dem
Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) genommen und an uns als
Verordnungsauftrag wieder zurückgegeben.
Das gesamte Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) ist so ein großes Projekt, dass jede Fraktion hier im
Gemeinderat sukzessive einzelne Punkte
herauspicken und sagen könnte, womit sie
nicht einverstanden war. Die Kunst und
die wirkliche Effizienz der Stadtrechtsreform-Kommission (StRRK) war, einen
Kompromiss zu beschließen, wo das
Package als Gesamtes beschlossen wird.
Es sollte nicht in einzelnen Punkten ein
Aufbrechen geben. Das ist ein Grundkonsens, den ich als politische Kultur sehr geschätzt und auch sehr zu schätzen gelernt
habe.
Dies hat auch zu einem großen Vertrauen
innerhalb der StadtrechtsreformKommission (StRRK) geführt. Ohne dieses Vertrauen wäre heute kein Kompromiss zu Stande gekommen. Es gilt hier,