Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: 14-Dezember.pdf

- S.29

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Das war vielleicht damals der Grund, warum der Stadtteilausschuss Igls eingerichtet worden ist. Das ist jetzt nach 18 Jahren
vielleicht anders. Die Vertreterinnen und
Vertreter haben mir gesagt, dass eine
Quote von 50 % schon möglich ist, allerdings nur dann, wenn die Unterschriften
auch im Stadtteil Igls geleistet werden
können. Ich bin daher vielleicht ein wenig
bei dieser Zahl stecken geblieben und bin
diesbezüglich nicht in andere Verhandlungen eingetreten. Ich hätte die Sache ansonsten vielleicht intensiver betrieben.
Der Stadtteil Igls hatte im Jahr 2006
1.492 Wahlberechtigte. Wir sprechen jetzt
nur über den Stadtteil Igls, weil es im
Stadtteil Pradl ein Ding der Unmöglichkeit
ist, einen Stadtteilausschuss zu implementieren. Wir sprechen daher von 740 Leuten
im Stadtteil Igls, wenn wir die 50 %-Quote
heranziehen. Das sind sehr viele Leute.
Zur Gemeinderatswahl sind im Jahr 2006
ein wenig über 900 Leute gegangen. Es
muss daher eine sehr hohe Maßgröße erreicht werden.
Ich glaube, dass das sehr wohl erfüllbar
sein sollte. Ich darf noch einen Satz anfügen und zwar jenen der erläuternden Bemerkungen im Landesgesetz hinsichtlich
der Einsetzung eines Stadtteilausschusses. Der § 30 a mit dem Hinweis, dass die
Stadtverwaltung diese Sache selber lösen
soll, lautet folgendermaßen:
"Die Einrichtung eines Stadtteilausschusses soll vor allem dann in Frage kommen,
wenn auf Grund spezifischer oder örtlicher
Gegebenheiten in einem Stadtteil ein Bedarf für die Vorbereitung der im Stadtteil
betreffenden Angelegenheiten unter Einbeziehung der örtlich betroffenen Gemeindebürgerinnen bzw. -bürger erkannt wird."
Was sagt uns hier der Landesgesetzgeber? Ich lese es zumindest so: Wenn es
wirklich wichtig ist, dann soll ein Stadtteilausschuss entstehen. Deshalb glaube ich,
dass diese hohe Hürde, die ich auch so
empfinde, kein Credo ist. Ich bin mit vielen
hier im Gemeinderat einer Meinung, dass
die Quote von 50 % sehr hoch ist und
40 % oder 35 % auch adäquat wäre.
Es wurde vom Landesgesetzgeber schon
so überlegt, dass das nichts mit einer Vereinsmeierei zu tun hat. Das ist jetzt im
GR-Sitzung 15.12.2011

Stadtteilausschuss Igls bei weitem nicht
der Fall. Man möchte aber damit Vorschub
leisten, dass sich ein paar Leute im Wirtshaus zusammensetzen und Gutes im
Stadtteil tun wollen. So sollte in einem
Stadtteil kein solcher Ausschuss entstehen. Solche Personen können sich vereinsrechtlich organisieren und aktiv etwas
unternehmen. Das ist allen unbenommen.
Wenn so ein massives Instrument wie ein
Stadtteilausschuss eingerichtet wird, dann
soll ein Bedarf bestehen. Ich glaube, dass
der Bedarf an der Maßgröße messbar ist,
auch wenn eine niedrigere Quote durchaus angemessen sein mag.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer übernimmt
den Vorsitz von Bgm.-Stellv. Gruber.
Bgm.-Stellv. Gruber: Ich möchte zuerst
eine kleine Replik auf die Wortmeldung
von GRin Mag.a Mayr geben. Ich möchte
fast nicht auf Deine Frage antworten, aber
ich sage es in drei Sätzen. Du hast öffentliches Recht studiert und sicher gut bewältigt. Du weißt daher, dass bei vielen Wahlentscheidungen, wie Volks- oder Bürgerinnen- bzw. Bürgerbefragungen, Quoren
für die Legitimation eingeführt werden
müssen.
Dr. Brugger, der auch öffentliches Recht
studiert hat und sogar die Österreichische
Volkspartei (ÖVP) bei einem Streit gegenüber dem Verfassungsgerichtshof (VGH)
vertreten hat, weiß das auch. Es hat sich
damals um das Nachzählen bei der
Wahl 1999 gehandelt. GR Mag. Fritz erinnert sich sicher noch bestens daran und
wird das dann bestätigen können.
Tatsache ist natürlich, dass man Körperschaften, wie Länder, Gemeinden oder die
Republik als solche, ausnehmen muss. Es
steht nicht in der Verfassung, dass wir einen Stadtteilausschuss benötigen. Wenn
ein Stadtteilausschuss in der Verfassung
oder in einem Landesgesetz verankert wäre, dann müssten wir keine Quoren festlegen. Wenn wir ein neues demokratisches
Instrument benötigen, dann muss man natürlich für die Legitimation auch entsprechende Quoren schaffen.