Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: 14-Dezember.pdf
- S.37
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Jahr ausbezahlt werden. Im Vergleich dazu darf ich die Entwicklungshilfe des Landes Tirol anführen, die im Budget 2010 einen Betrag in der Höhe von € 400.000,-zur Verfügung hatte. Das möchte ich nur
anführen, damit man eine Größenordnung
bekommt.
schon gefordert, hier selbst auch aktiv zu
werden, um das Unrecht zu beseitigen.
Wenn es die Gemeinden nicht selber tun,
würde es noch einen Gemeindereferenten,
sprich den Landeshauptmann geben, der
sich in dieser Frage selber in den Tiefschlaf versetzt hat.
Das ist so entschieden worden. Ich darf
Ihnen sagen, dass die rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Ich glaube,
dass es trotzdem richtig war. Ich bin der
Meinung, dass andere Personen anders
entschieden hätten. So etwas kann man
im Vorhinein nicht sagen. Ich habe es jedenfalls beim besten Willen nicht vorhersehen können. Ich habe auch keine Entscheidung gefunden, an der ich mich orientieren hätte können. Ich danke für die
Aufmerksamkeit. (Beifall von allen Seiten)
Es ist notwendig zu sagen, dass die Stadt
Innsbruck eine ganz klare Position gezeigt
hat. Wir haben als Stadt Innsbruck diesen
Rechtsweg beschritten. Das sollte man
auch entsprechend erwähnen.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich danke
Dr. Brugger für seine Ausführungen. Ich
bitte Sie jetzt noch die Fragen der Mitglieder des Gemeinderates zu beantworten.
GR Hafele: Dr. Brugger, eine Frage ist
immer wieder aufgetaucht. Der Prozess ist
verloren. Es geht jetzt um die Rechtsanwalts- und Prozesskosten? Trägt jede Partei diese Kosten für sich? Hat die Partei,
die den Prozess verloren hat, die Kosten
der Gegenseite zu tragen? Ich bin ein juristischer Laie und kenne mich daher nicht
aus.
Dr. Brugger: Das ist im Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG) ganz
klar geregelt. Jeder zahlt seine rechtliche
Vertretung selbst.
StR Pechlaner: Lieber Dr. Brugger, wir
hatten im Tiroler Landtag zahlreiche Debatten über die Agrargemeinschaften. Wir
hatten auch mehrere Verhandlungen zur
Novelle des Flurverfassungslandesgesetzes. Ich darf doch festhalten, dass wir gemeinsam einiges bewegen konnten. Ich
möchte noch hinzufügen, dass es zeitweise sehr schleppend war, etwas weiterzubringen.
Es gibt heute noch eine Reihe von Gemeinden in ganz Tirol, in denen es Unrecht gibt. Das ist ein Unrecht auf Kosten
der Gemeindebürgerinnen bzw. -bürger.
Wer dafür die beschämende Verantwortung zu tragen hat, das wissen eigentlich
alle in diesem Land. Die Gemeinden sind
GR-Sitzung 15.12.2011
Dr. Brugger hat darauf hingewiesen, dass
das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes (VWGH) vorliegt. Es ist müßig, darüber zu diskutieren, ob es richtig oder
falsch war. Wir haben das alle grundsätzlich zur Kenntnis zu nehmen. Dr. Brugger
hat auch auf das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes (VGH) aus dem Jahre 1929 verwiesen. Dr. Otto Bauer hat dazu ein eigenes Buch geschrieben, das
Dr. Brugger sicher kennt. Die damalige
Reformmaßnahme ist eigentlich einer Enteignung gleichgekommen, wie die Generalteilung damals geheißen hat.
Frau Bürgermeisterin, man muss schon
lobend erwähnen, dass die Stadt Innsbruck eine ganz klare Linie gefahren hat.
Das war richtig und ich darf mich in dieser
Frage für das Engagement von Dr. Brugger bedanken.
Dr. Brugger: Namens anderer Gemeinden, die ich auch vertrete, möchte ich die
Gelegenheit ergreifen, mich bei der Stadt
Innsbruck zu bedanken. Die Stadt Innsbruck ist nicht die einzige Gemeinde, in
der Hauptteilungen durchgeführt wurden.
Irgendeine Gemeinde hätte das Verfahren
sowieso betreiben müssen. Es hatten
auch mehrere Gemeinden diese Absicht.
Ich habe diese gebremst, denn ich wollte
das Verfahren der Stadt Innsbruck abwarten.
Es war mir natürlich die Problematik bewusst, dass man nicht überall gleichzeitig
ein Verfahren anstreben kann. Ich glaube
doch, dass sich einige insofern bedanken
können, da sie sich einen vergleichbaren
Aufwand gespart haben.
GR Grünbacher: Dr. Brugger, Sie haben
gesagt, dass der Rechtsweg ausgeschöpft