Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: 14-Dezember.pdf

- S.38

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ist. Gibt es eine Möglichkeit zum Europäischen Gerichtshof (EuGh) zu gehen?

wert - und wir als Gemeinde den Rest bekommen.

Dr. Brugger: Nein. Gemeinden sind beim
Europäischen Gerichtshof (EuGh) nicht
parteifähig. Es ist allerdings offen und das
möchte ich erwähnen, dass der Gesetzgeber sehr wohl etwas machen könnte.

In der Stadt Innsbruck war das anders. Wir
waren eigentlich die Grundeigentümer und
haben im Zuge dieser Hauptteilung nur ein
paar Hektar von mehreren Hundert bekommen. Jene, die eigentlich nur Weidenutzungsrechte hatten, denen aber nichts
gehört hat, waren nach der Hauptteilung
im Besitz des Großteil des Grundes.

Im normalen Verwaltungsweg geht meiner
Meinung nach gar nichts mehr. Außer aber das war nicht mein Auftrag - man
könnte allenfalls andenken, ob man das
Gebiet des Ahrentales nicht enteignet. Jene Summe, die man dort bezahlt, übersteigt auch den Verkehrswert der betroffenen Waldfläche jährlich um ein Vielfaches.
Ich habe das nicht geprüft und es ist auch
nicht sicher, dass es funktioniert. Man sollte das nicht aus den Augen verlieren. Das
ist allerdings ein völlig anderer Weg und
hat mit dem Thema der Agrargemeinschaften sowie mit dem Thema der Hauptteilungen nichts zu tun.
GR Mag. Fritz: Ich möchte mich ganz
herzlich für Ihren Einsatz bedanken,
Dr. Brugger. Ich habe sehr viel von Ihnen
nachgelesen. Das erste lange Gutachten
mit der gesamten Vorgeschichte ab dem
späten 19. Jahrhundert liest sich besser
als so mancher Krimi. Ich würde allen
empfehlen, das Gutachten zu lesen.
Jene, die als erste die Agrargemeinschaft
Waldinteressentschaft Igls gegründet und
den Versuch gestartet haben, sich Gemeindegut "unter den Nagel zu reißen",
waren nicht irgendwelche armen Schlucker von Bauern, die gerade vor der Leibeigenschaft davon gerannt sind. Das waren lauter Ritter "Von und Zu". Das möchte
ich als Teil der Geschichte hier auch einmal festhalten.
Ich kleide meine Frage in die Form einer
Behauptung, denn dann ist es für
Dr. Brugger leichter zu sagen, ob ich das
ganz falsch verstanden habe oder ob die
Aussage im Kern stimmt. Die Hauptteilung
unterscheidet sich von allen anderen Verfahren darin, dass sich zwei angeblich
gleichberechtigte Partner, die wissen, was
sie tun, über die Teilung des gemeinsamen Vermögens einigen. Es wird z. B. gesagt, dass die Bauern für die Weiderechte
als Äquivalent so und so viel vom Grund
des Gemeindegutes - eher einen kleinen
Prozentsatz im Vergleich zum SubstanzGR-Sitzung 15.12.2011

Formell haben zwei auf gleicher Ebene
verhandelt. Es wurde damit argumentiert,
dass man keine Gemeinschaft mehr sein
wollte, sondern jeder erhält äquivalent zu
den Rechten, die jeder in der Vergangenheit gehabt hat, einen Teil des strittigen
Grundes. Es war natürlich so, dass die
Freiwilligkeit der Stadt Innsbruck nicht gegeben war. Die Stadt Innsbruck ist damals
angesichts einer Tiroler Landesregierung,
die immer die bösen Städte im Auge hatte
und das freie Bauerntum schützen wollte,
vor einem Problem gestanden. Angesichts
der Drohung, dass uns alles weggenommen wird, haben die damaligen Stadtpolitikerinnen bzw. Stadtpolitiker gesagt, lieber ein paar Hektar als gar nichts. Damals
wurde der Grundteilung zugestimmt.
Der Verwaltungsgerichtshof (VWGH) sagt
nun, so wie ich es verstehe - ich bitte das
nun zu korrigieren oder zu sagen, dass es
so war -, dass die Rechtskraft von vor
Jahrzehnten entschiedenen Sachen in unserer Rechtsordnung auch ein hohes Gut
ist, das nur in äußersten Notfällen aufgemacht wird. Der Verwaltungsgerichtshof
(VWGH) möchte jetzt schon gar nicht meritorisch nachprüfen, ob die Stadt Innsbruck damals freiwillig zugestimmt hat,
auch wenn Dr. Brugger behauptet, dass
das faktisch eine Enteignung war. Der
Verwaltungsgerichtshof (VWGH) bleibt bei
der Rechtsfigur, dass sich zwei gleiche
Partner etwas ausgemacht haben und das
muss daher 70 Jahre später auch noch
halten. Diese Abmachung kann nicht einfach wieder aufgeschnürt werden.
Habe ich es richtig verstanden, dass das
die Logik des Verwaltungsgerichtshofes
(VWGH) war, wie er uns abgeschmettert
hat? Er will nicht meritorisch in die Geschichte eintauchen, sondern er behandelt
die Sache formal. Bei der Hauptteilung
haben sich Partner auf gleicher Ebene et-