Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: 14-Dezember.pdf

- S.46

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- 804 -

stück 1092/2, KG 81125 Pradl, im
Ausmaß von zirka 483 m2, zu einem
Preis, welcher in der nicht öffentlichen
Sitzung referiert wird.
2.

3.

Der Kauf erfolgt frei von bücherlichen
und außerbücherlichen Belastungen,
insbesondere frei von Bestandrechten. Norbert Fantur verpflichtet sich
daher, für das in C-LNr. 1 einverleibte
Pfandrecht zu Gunsten Gertraud Fantur eine verbücherungsfähige Löschungserklärung beizubringen.
Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt die Erstellung des Kaufvertrages, die Einholung der erforderlichen
behördlichen Genehmigungen und
die grundbücherliche Durchführung
des Rechtsgeschäftes. Sie trägt alle
mit dem Rechtsgeschäft verbundenen
öffentlichen Abgaben, Steuern und
Gebühren, insbesondere die Grunderwerbssteuer, die Eintragungsgebühr sowie die Kosten der Beglaubigung.
Die Kosten einer allfälligen rechtsfreundlichen Vertretung und Beratung
trägt derjenige Vertragsteil, der diese
für sich in Anspruch nimmt.

4.

Für die Finanzierung des Grundstücksgeschäftes zuzüglich der
Grunderwerbssteuer und Eintragungsgebühr von insgesamt 4,6 %
wird ein Nachtragskredit durch die
Aufnahme eines Kommunaldarlehens
von 2011 bzw. 2012 aus der
Vp. 5.846000.001200 genehmigt.

15.

I-RA 761/2010
Stadtgemeinde Innsbruck, Verkauf einer zirka 689 m2 großen
Teilfläche aus den städtischen
Grundstücken 1500/5, 1500/8
und 4180/1, alle vorgetragen in
EZ 292, Grundbuch 82006 Westendorf, an Steinbacher Kathrin
zur Errichtung eines Eigenwohnheimes, Wegabtretung an
die Gemeinde Westendorf

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 7.12.2011:
1.

Verkauf an Steinbacher Kathrin:
Unter der aufschiebenden Bedingung
einer Umwidmung durch die Gemeinde Westendorf in Bauland verkauft
die Stadtgemeinde Innsbruck an Kathrin Steinbacher eine zirka 689 m2
große Teilfläche aus den städtischen
Grundstücken 1500/5, 1500/8 und
4180/1, alle vorgetragen in EZ 292,
Grundbuch 82006 Westendorf, gemäß der vorläufigen Vermessungsurkunde des Zivilgeometers Dipl.Ing. Georg Rieser, GZ 39 058/08 zu
nachstehenden Konditionen:

1.1 Der Kaufpreis wird in der nicht öffentlichen Sitzung referiert. Er ist zur Hälfte bei Vertragsunterfertigung und zur
anderen Hälfte bei grundbücherlicher
Durchführung zur Zahlung fällig.
1.2 Die Käuferin verpflichtet sich, das
Kaufgrundstück durch Errichtung eines Eigenwohnheimes in Form eines
ständigen ordentlichen Wohnsitzes
selbst und für ihre Familie zu nutzen.
Sie ist berechtigt, das Grundstück und
das darauf zu errichtende Haus an
eines ihrer Kinder zu übereignen
(durch Kauf oder Schenkung).
Für alle anderen Übertragungsarten
steht der Stadtgemeinde Innsbruck
ausdrücklich ein Vorkaufsrecht zu,
welches grundbücherlich sichergestellt wird.
1.3 Weiters verpflichtet sich die Käuferin,
innerhalb eines Zeitraumes von sieben Jahren, beginnend mit 1.1.2012,
ein Eigenwohnheim im Sinne des
Punktes 1.2 zu errichten. Sollte die

GR-Sitzung 15.12.2011