Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: 14-Dezember.pdf

- S.56

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ras werde ich mir erlauben, das vereinbarte Honorar in Rechnung zu stellen. Ich
werde das Honorar in der Höhe von
2,75 % netto wie vereinbart nur auf die
"Teilfläche 2" beziehen und mit dem verminderten Kaufpreisansatz entsprechend
berechnen.
13.10.2004: Wieder Konkretisierung der
einzelnen Grundstücksteile.
Beschlussfassung: Für den Fall des Zustandekommens der Variante "B" werde
auch ich meinen Beitrag leisten und das
Honorar von 2,75 % netto auf 2 % netto
des Kaufpreises absenken.
Was dann als Sonderhonorar bezeichnet
wird, ist ein Sonderhonorar, da nicht die
über Monate angesprochenen 2,75 % in
Rechnung gestellt wurden, sondern es in
diesem Falle auch UnternehmerInnen gibt,
die das Gesamtgeschäft sehen, das hier
zustande kommt. Es wurde auf 2 % abgesenkt. Deshalb wurde es als Sonderhonorar bezeichnet, da 3 % das normale Honorar gewesen wäre.
Am 23.12.2004 geht eine normale Rechnung ein (Kaufpreis pro m2 plus 20 %
Mehrwertsteuer), die dann an die Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG (IIG)
gestellt wurde. Es liegt alles vor und erklärt auch das, was der Kontrollausschuss
durch den Aufsichtsrat klären lassen
möchte. Der Aufsichtsrat tagt morgen. Ich
denke, er wird das Zustandekommen auch
relativ rasch aufklären können.
Es wird behauptet und auch von Dir, Herr
Obmann zitiert, dass es ein Honorar
"Pertl" gibt und was Dipl.-Ing. Pertl quasi
als Honorar bekommt. Das ist etwas, das
ich als Unschärfe auslege. Es gibt kein
Honorar "Pertl".
Ich habe es gestern im Mediengespräch
so erklärt, dass es genauso ist, wie bei einer Arztgemeinschaft, wo der/die eine Experte/Expertin für das eine und der/die andere für das andere zuständig ist.
Familie Wittauer hatte sehr viel Vertrauen
zu Dipl.-Ing. Pertl. Die Rechnung ging jedoch immer an die AP Immobilienberatung
GmbH.
Es wird auch der Eindruck erweckt, dass
es ein Privathonorar und eine Sonderzahlung gäbe, die ich noch vereinbart hätte
GR-Sitzung 15.12.2011

und von der Stadtgemeinde Innsbruck privat auf das Konto geflossen wäre. Das ist
eine Lüge, wenn das jemand so darstellt.
Ich darf ein paar Ausführungen zur Praxis
von Verhandlungen machen. Wie kommt
der endgültige Kaufpreis zustande? Der
endgültige Kaufpreis und die Verhandlungen zu diesem besagten Grundstück reichen in jene Zeit zurück, wo ich noch Bürgermeister-Stellvertreterin war. KRin Zach
war damals Bürgermeisterin. Das wurde
nicht in zwei Monaten abverhandelt. Auch
beim "Pembaurhof" ist das so. Das ist
auch nicht plötzlich gekommen und reicht
zirka eineinhalb Jahre zurück.
Bei Verhandlungen führt man Gespräche
und nicht jede Verhandlung beginnt mit einem schriftlichen Kaufangebot. Ich würde
sagen, dass es bei vielen Grundstücken
mit einem direkten Gespräch beginnt. Das
kann bei einem persönlichen Termin, bei
einer Veranstaltung oder im Zuge einer
anderen Verhandlung sein.
Es ist nicht so - das kann ich jetzt feststellen, da ich derzeit mit zehn bis fünfzehn
verschiedenen GrundstückseigentümerInnen in Innsbruck Verhandlungen führe -,
dass nicht alles dokumentiert ist. Das gebe ich zu. Diese Dinge weiß ich jetzt und
möchte sie im Sinne der Stadtgemeinde
Innsbruck regeln. Wenn etwas konkret
wird, kommt es zu Berechnungen und zu
Konkretisierungen.
Glauben Sie mir, dass es auch Termine
und Wünsche gibt, die es nicht Wert sind,
dass man eine Notiz macht, da die Preisvorstellungen so weit auseinander liegen
und man von vornherein weiß, dass nichts
zustande kommen wird.
Es beginnt nicht jedes später erfolgreich
abgeschlossene Geschäft - ich denke,
dass dies im privaten Bereich auch so ist mit einem schriftlichen Verkaufsangebot,
dass der/die GrundstückseigentümerIn
kommt und um eine bestimmte Summe
verkaufen möchte.
Anhand dessen kann man quasi bewerten,
wie viel herunter gegangen wurde und ob
das Geschäft erfolgreich war oder nicht.
Das würde heißen, dass es dann eigentlich grundsätzlich ein Basar wäre (wenn
ich jemanden stark herunterbiege ist es
erfolgreich). Es hängt immer vom Ansatz-