Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: 14-Dezember.pdf
- S.71
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 829 -
formiert hat, wie viel Provisionszahlungen
als Nebengebühren anfallen.
rIn und VerkäuferIn getätigt wird, erbracht
werden.
Warum die Kontrollabteilung diese schriftliche Unterlage nicht gefunden hat, ist
verwunderlich, da ich zuerst gehört habe,
dass es anscheinend doch einen Auftrag
gibt oder ein Nachweis vorhanden ist.
Wie das der/die MaklerIn mit dem/der VerkäuferIn abrechnet, ist eine andere Geschichte.
Prinzipiell besteht die Informationspflicht
des/der Maklers/Maklerin oder des/der
Verkäufers/Verkäuferin gegenüber dem
Dritten. Mir wurde auch gesagt, dass es
üblich ist, auf den Quadratmeterpreis aufzuschlagen. Es ist aber nicht besonders
seriös. Natürlich treibt das die Grundstückspreise in die Höhe. Es ist egal, ob
ich von € 270,-- pro m2 oder von € 400,-pro m2 ausgehe. Ich mache eine einfache
Rechnung. Sagen wir, der Grundstückspreis beträgt € 390,-- pro m2 und die Provision beträgt € 10,-- pro m2. Das ergibt
zusammen € 400,-- pro m2.
Wenn der Preis für das nächste Grundstück € 400,-- pro m2 zuzüglich € 10,-pro m2 beträgt stehe ich bei € 410,-pro m2. Somit doppelt sich das immer weiter hinauf. Das bedeutet, dass dies sehr
wohl ein Preistreiber ist.
Wenn, wie bereits erwähnt wurde, die AP
Immobilienberatung GmbH mit Dipl.Ing. Pertl für die Stadtgemeinde Innsbruck
arbeitet, wäre es korrekterweise richtig
gewesen € 266,-- pro m2 zuzüglich 1,5 %
Provision zu vereinbaren. Wenn das ausgemacht und der Nachweis gebracht wird,
ist das in Ordnung.
Man kann nicht einfach sagen: € 270,-pro m2, da er so korrekt gearbeitet hat. Ich
habe mit einem Immobilienmakler gesprochen und habe gesagt, es steht € 266,-pro m2 zuzüglich 1,5 % Provision. Er meinte, dass es ungeschickt gelaufen sei.
(Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Zuzüglich
20 % Mehrwertsteuer.)
Man sollte das normalerweise nicht hinschreiben. Wenn es so steht, benötigt es
auch einen Nachweis der Leistungserbringung (Rechnung über die 1,5 % Provision
der AP Immobilienberatung GmbH an die
Stadtgemeinde Innsbruck). Wenn € 270,-pro m2 stehen, benötigt es keine Rechnung und es muss kein Nachweis der
Leistung, die für die Stadtgemeinde Innsbruck oder als DoppelmaklerIn für KäufeGR-Sitzung 15.12.2011
Wenn es diese Anerkennung der Provisionszahlung gibt, wäre es für einen angelobten Gemeinderat korrekt, diese als Nebengebühren separat auszuweisen und
nicht in den € 270,-- pro m2 verschwinden
zu lassen. Es wäre einfacher seriöser.
Mir ist zwar in der Immobilienbranche gesagt worden, dass dies üblich ist, aber es
geht darum, dass es ein angelobter Gemeinderat ist und deshalb anders gearbeitet werden muss. Das hat mit Korrektheit
zu tun.
Da im Bericht der Kontrollabteilung der
Vermerk, € 266,-- pro m2 zuzüglich 1,5 %
Provision war, würde ich gerne die Rechnung der AP Immobilienberatung GmbH
sehen.
In jedem Akt des Stadtsenates, der anschließend in den Gemeinderat kommt,
haben wir bei den Grundstückskäufen immer den Hinweis des zu zahlenden Preises exklusive der Nebenkosten. Diese
werden dann immer aufgezählt (Grundbuchseintragung usw.).
Ich wünsche mir, dass zukünftig, falls welche zu bezahlen sind, auch die Provisionen separat ausgewiesen werden, egal
von welcher Firma, damit klare Transparenz vorliegt. Es sollte kein Akt vorgelegt
werden, in dem zuerst mit € 266,-- pro m2
und dann mit € 270,-- pro m2 verhandelt
wird.
StRin Dr.in Pokorny-Reitter: Die Worte
von StRin Dr.in Moser sind an uns alle gerichtet. Dabei geht es darum, wie wir miteinander umgehen. Ich kann ihre Bedenken sehr gut verstehen und auch nachvollziehen. Wenn uns allerdings GRin Ladurner-Keuschnigg mit diversen Rechenbeispielen und Fleißaufgaben ein "X" für
ein "U" vormachen will, muss ich sagen,
dass sie uns bitte nicht für dumm verkaufen soll. Das möchte ich in diese Richtung
sagen. (Beifall von Seiten der SPÖ und
der Innsbrucker Grünen)
Bei den einzelnen Positionen, nachdem
die Frau Bürgermeisterin ja auch das Ge-